Schweinegrippe-Test

Der schnelle Nachweis des Erregers

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Die Schweinegrippe hat Deutschland fest im Griff. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet derzeit insgesamt 5324 Fälle, pro Tag gibt es bundesweit rund 500 Neuerkrankungen. Wegen der rasch steigenden Zahlen werden mittlerweile nicht mehr alle Verdachtsfälle labordiagnostisch abgesichert. Nach Angaben des RKI müssen nur noch solche Fälle genetisch bestätigt werden, wenn sich daraus therapeutische Konsequenzen oder „Schutzmaßnahmen für die öffentliche Gesundheit“ ergeben.

Im Verdachtsfall auf eine H1N1-Infektion wird derzeit ein Grippe-Schnelltest bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt. Dafür bedarf es lediglich eines Abstrichs aus Nase oder Rachen. Dieser Test könne aber lediglich zwischen Influenza-Viren vom Typ A oder B entscheiden, erklärte eine RKI-Mitarbeiterin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Schnelltests sollten Ärzte vorrätig haben, um die Untersuchung ohne Verzögerung durchführen zu können.

Das RKI empfiehlt in einer Übersicht derzeit elf Influenza-Schnelltests, die zwischen A- und B-Viren unterscheiden können. Die Preise pro Einzeltest belaufen sich je nach Hersteller zwischen 7,40 und 28,70 Euro und müssen vom Patienten vorfinanziert werden. Die Kassen erstatten die Kosten.

Um sicher zu gehen, dass eine Infektion mit dem Schweinegrippevirus und keine saisonale Grippeerkrankung vorliegt, werden die Erreger mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) identifiziert. Für die Prüfung schicken die Ärzte Abstrichproben an die entsprechenden privaten oder von den Behörden betriebenen Labore, die den Test durchführen und bestätigte Infektionen an Ärzte und Gesundheitsämter melden.

Durch die PCR können einzelne Gene des Virus identifiziert werden. Damit lässt sich der jeweilige Subtyp und somit der eigentliche Erreger bestimmen. Innerhalb von vier bis sechs Stunden liegt das Ergebnis des PCR-Tests vor. Die Tests dienen den Behörden auch dazu, Veränderungen in der Genetik des Erregers festzustellen.

Bei der Kostenübernahme der rund 150 Euro teuren PCR-Tests herrscht allerdings Uneinigkeit zwischen Kassen und Ärzten. Bislang ist unklar, ob die Bezahlung in den Abrechnungstabellen vorkommt oder nicht.

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