Ausschlussklausel

Zeckenbiss ist kein Unfall

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Für die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbisses muss die private Unfallversicherung in der Regel nicht aufkommen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor, über den die in München erscheinende Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ berichtet. Denn nach Ansicht der Richter handelte es sich nicht um einen „Unfall“ im Sinne der einschlägigen Versicherungsbestimmungen.

In dem Fall erhielt eine private Unfallversicherung Recht. Bei einer Versicherten war es nach einem Zeckenbiss zu einer Borreliose-Infektion gekommen. Die Frau war der Auffassung, sie habe daher Anspruch auf Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung. Das Unternehmen verwies aber auf eine Ausschlussklausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen. Das Gericht wertete die Klausel als rechtmäßig: Die Unfallversicherung müsse nur zahlen, wenn ein Krankheitserreger durch einen Unfall in den Körper gelange. Ein Zeckenbiss sei indes kein Unfall.

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