Drogeriekette

Kein Widerspruch mehr – Schadenersatz für Müller

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Stuttgart -

Die Schweizer Bank Sarasin muss dem Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller wegen fehlerhafter Beratung bei Anlagegeschäften 45 Millionen Euro zurückzahlen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart wurden gegen das Berufungsurteil von Mitte September keine Rechtsmittel mehr eingelegt – damit wird die Entscheidung rechtskräftig. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Das OLG hatte entschieden, dass die Bank mit Sitz in Basel ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen an einem Fonds nicht ausreichend informiert habe. Die Bank hatte das zurückgewiesen.

Der Streit drehte sich um Anteile am Luxemburger Sheridan-Fonds. Über den Fonds sollten mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge geschröpft wurde. Als das Bundesfinanzministerium derartige Erstattungen stoppte, brach der Fonds zusammen, das eingezahlte Geld war weg.

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