Guillain-Barré-Syndrom

Entschädigung nach Impfung

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Geht eine Erkrankung am Guillain-Barré-Syndrom (GBS) nach einer Hepatitis-Impfung auf die Vakzine zurück, muss das zuständige Versorgungsamt Entschädigung zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor. Die Richter stützten sich dabei auf ein Gutachten eines Sachverständigen.

In dem Fall war ein zweijähriger Junge nach einer Impfung gegen Hepatitis A und B an GBS erkrankt. Dabei entzündet sich das äußere Nervensystem, was – wie bei dem Kind eingetreten – bleibende Lähmungen unter anderem an den Beinen zur Folge haben kann. Ihm wurde ein Behinderungsgrad von 70 zuerkannt. Seine Eltern beantragten eine Beschädigtenversorgung wegen eines Schadens infolge einer Impfung.

Das zuständige Versorgungsamt verweigerte diese mit der Begründung, die Erkrankung beruhe wahrscheinlich nicht auf der Immunisierung. Die Richter gaben den Eltern allerdings aufgrund des Gutachtens Recht. Sie verurteilten das Amt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Bundesversorgungsgesetzes zur Zahlung.

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