Nullretax trotz Genehmigung

Apothekerin schreibt Retax-Rechnung an GfS

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Berlin -

Apothekerin Susanne Kolodzie, Inhaberin der St. Hildegard-Apotheke im bayerischen Puchheim, ist zum wiederholten Mal für ein Medikament beim selben Patienten retaxiert worden – trotz Genehmigung flatterte ein Schreiben der GfS ins Haus. Für ihren Arbeitsaufwand in diesem unberechtigten Fall schrieb sie der Firma nun eine Rechnung.

Es geht um Elmiron – ein Medikament, dass es in Deutschland nicht mehr gibt. Folglich muss es immer importiert werden. Da die Kosten drei einzelner 100er-Packungen für die Krankenkasse insgesamt um 2000 Euro günstiger sind, als eine 300er-Packung, habe sich Kolodzie mit der Krankenkasse auf eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro geeinigt.

„Es kann ja nicht sein, wenn es so herum günstiger für die Kasse ist, dass der Patient die dreifache Zuzahlung leisten muss“ – nämlich pro Packung 10 Euro. „Ich musste lange mit denen diskutieren, aber letztlich haben sie zugestimmt. Diese Kasse macht allerdings auch keine elektronischen Genehmigungen, die kommen hochprofessionell per Fax.“

„Anerkenntnis ist ohne präjudizierende Wirkung“

Kolodzie vermerkte auf der Rezeptvorderseite, dass die Genehmigung für die geringere Zuzahlung vor- und beiliegt. Dennoch hat GfS auf 30 Euro Zuzahlung retaxiert.

Die Apothekerin erklärte in einem Einspruch, dass die Berechnung abgesprochen und genehmigt ist. Die Retax wurde anschließend „aufgrund der nachgereichten Unterlagen“ zwar zurückgezogen, diese Anerkenntnis sei jeoch „ohne präjudizierende Wirkung“. Mit anderen Worten: Das nächste Mal kann GfS auch wieder anders entscheiden. „Und das finde ich einfach eine Frechheit“, so Kolodzie.

Kasse retaxiert erneut

Bei der zweiten Retax desselben Arzneimittels und desselben Patienten, wurde gleich der komplette Betrag abgezogen: Nullretax wegen fehlender Genehmigung!

„Unmöglich“, findet Kolodzie, „wir zappeln uns hier ab und das Ergebnis ist dann ein solches. Es ist wirklich alles dokumentiert, was zu dokumentieren ist.“ Selbstverständlich hat auch hier die Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse vorgelegen. Diese wurde nur nicht an GfS übermittelt.

Obwohl die Apothekerin wieder den entsprechenden Vermerk auf der Rezeptvorderseite gemacht hatte, kam GfS wohl nicht auf die Idee, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob nicht vielleicht eine Genehmigung vorliegt. „Da wird erstmal pauschal alles retaxiert“, ärgert sich die Apothekerin.

Auf telefonische Nachfrage, warum so vorgegangen wird, habe Kolodzie die lapidare Antwort erhalten, dass „wenn die Genehmigung der Kasse nicht vorliegt, dann retaxieren wir halt“. Ein „Unding“ für Kolodzie. Schließlich handelt es sich um 1000 Euro. „Da kann einem schonmal das Herz in die Hose rutschen.“

Rechnung an Retaxfirma

Kolodzies Ärger über diese Retaxation ist groß: „Ich habe jedes Mal einen Haufen Arbeit damit.“ Nun hat sie eine Rechnung über 20 Euro Bearbeitungsgebühr an GfS aufgrund ihrer unnötigen Mehrarbeit geschrieben. „Ich hab mir gedacht, wer Arbeit hat, stellt Rechnungen.“ GfS könne die Forderung gerne weitergeben – zum Verursacher des Fehlers bei der entsprechenden Krankenkasse.

Eine Reaktion seitens der Retaxfirma hat es noch nicht gegeben. Auch die Rechnung der Bearbeitungsgebühr für die erste Retax wurde noch nicht beglichen. Kolodzie hat angemahnt.

„Ich bin so genervt. Es kommt gerade auch echt viel zusammen. Wir machen so viel unbezahlte Arbeit. Das muss doch jetzt mal ein Ende haben.“

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