Schwerer Raub in Österreich

800.000 Euro erbeutet: Apotheker und Ehefrau gefesselt

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Berlin -

Mehrere Männer sollen einen Apotheker und seine Ehefrau in Österreich überfallen, geschlagen und ausgeraubt haben. Drei mutmaßlich Beteiligte müssen sich deshalb vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten – sie waren nicht unmittelbar bei der Tat im Januar dabei, sondern halfen bei der Planung. Insgesamt sollen Geld, Gold und Schmuck im Wert von 800.000 Euro gestohlen worden sein.

Am Abend des 23. Januar saß der 83-jährige Apotheker aus Niederösterreich vor dem Fernseher, seine Frau war gerade dabei, zu Bett zu gehen. Gegen 21.20 Uhr brachen mehrere Männer über den Garten in das Haus ein. Von draußen nahmen sie als Waffe eine Axt mit. Angeblich sollen sechs maskierte Männer beteiligt gewesen sein, sagt ein Gerichtssprecher.

Beide erhielten Schläge

Sie fesselten den Apotheker und wurden von der Frau überrascht, die wegen der Geräusche ins Zimmer kam. Sie habe einen Schlag mit der Faust auf den Hinterkopf erhalten und wurde ebenfalls gefesselt. Die Räuber forderten das Paar auf, den Tresor zu öffnen. Die Opfer sollen von Anfang an kooperativ gewesen sein, so der Sprecher. Doch aufgrund ihrer Nervosität hätten sie aus Sicht der Täter offenbar nicht schnell genug geantwortet, weshalb der Apotheker mit der stumpfen Seite der Axt auf den Kopf geschlagen worden sei.

Wegen Mithilfe angeklagt

Im Anschluss erhielten die Räuber den Zugang und stahlen Wertgegenstände im Wert von 800.000 Euro. Die Männer sind flüchtig und nach ihnen wird gefahndet. Die drei Verdächtigen, die derzeit vor Gericht stehen, sind als „Bestimmungs- und Beitragstäter“ angeklagt, sagt der Sprecher. Sie sollen geholfen haben, das Fluchtauto zu organisieren und das Haus auszuspähen. Die drei seien in der Tatnacht nicht anwesend gewesen.

Dem Gericht zufolge sollen es die Täter mit ihrer „Home Invasion“ zunächst gar nicht auf das Apothekeranwesen abgezielt haben. Sie hätten zunächst ein anderes Objekt im Auge gehabt, hätten jedoch kurzfristig umplanen müssen. Bei der Tat handele es sich um ein „Verbrechen des schweren Raubes“, so der Sprecher. Das Urteil wird frühestens am 7. Oktober erwartet.

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