Arzneitees

Kein Bio-Siegel für Salus

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Berlin -

Der Reformprodukte-Anbieter Salus darf seine Arzneitees nicht mehr mit Bio-Siegel verkaufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Recht gegeben. Die Behörde hatte die Zulassung für den Arzneitee „Mistelkraut, geschnitten“ nur unter der Auflage erteilt, dass Salus sein Bio-Siegel von der Packung entfernt.

Dagegen hatte sich Salus gewehrt: Es fehle an einer Rechtsgrundlage für die Entscheidung des BfArM. Das Siegel sei ein wichtiges Qualitätszeichen, das sehr viel über das Arzneimittel aussage. Das Symbol sei eine eingetragene Marke und werde seit über 20 Jahren auf allen Arznei- und Lebensmitteln des Herstellers verwendet.

Weil es bisher nicht nötig gewesen sei, die Produktverpackungen dem BfArM vor der Zulassung zu melden, gebe es die Diskussion erst jetzt, erklärt Salus-Geschäftsführer Christoph Hofstetter.

Nachdem das BfArM diesen Widerspruch zurückgewiesen hatte, reichte Salus Klage ein. Die Richter wiesen diese nun zurück und schlossen sich der Argumentation des BfArM an. Ein Bio-Siegel gehöre nicht zu den Pflichtangaben. Als weitergehende Information sei es dem Arzneimittelgesetz (AMG) zufolge nur zulässig, wenn es für die gesundheitliche Aufklärung wichtig sei oder mit der Anwendung des Arzneimittels in Zusammenhang stehe. Dies sei bei dem Salus-Bio-Siegel nicht der Fall, so die Richter.

Im Gegenteil: Der werbende Charakter des Siegels stehe ganz im Vordergrund. „Mit dem Verweis auf 'Bio' will sich die Klägerin von anderen pharmazeutischen Unternehmen abheben“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Qualität der Produkte sei mit der Zulassung durch das BfArM sichergestellt.

Das kann Hofstetter nicht nachvollziehen: Für Verbraucher sei die Bio-Kennzeichnung traditionell pflanzlicher Arzneimittel sehr wichtig. Das BfArM untersuche zwar die Qualität der Produkte, aber nicht die Herkunft der Rohstoffe. Da Bio-Siegel auf Tees, die als Lebensmittel verkauft werden, erlaubt seien, entstehe für Arzneitees ein Wettbewerbsnachteil.

Man habe sich dazu entschieden, beim Gericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, so Hofstetter. Betroffen sind nicht nur die Arzneitees, sondern auch die Frischpflanzensäfte der Tochterfirma Schoenenberger. In knapp zehn Verfahren kämpft Salus zurzeit für sein Bio-Siegel.

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