49 Euro für Eintragung

Transparenzregister: e.V. i. G. verteidigt sich

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Berlin -

Seit Anfang dieser Woche haben zahlreiche Gewerbetreibende ein Schreiben mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung ‚Verstoß gegen das Geldwäschegesetz‘“ erhalten. Absender ist eine „Organisation Transparenzregister“, die für 49 Euro die angeblich überfällige Eintragung übernehmen will. Jetzt meldet sich der Verein überraschend mit einer „Richtigstellung“ noch einmal zu Wort – und weist den Vorwurf der Abzocke zurück.

„Aktuell wird unser Verein im Internet als unredlich betitelt und die Seriosität in Frage gestellt“, heißt es in dem neuen Schreiben. Diesem wolle man „energisch widersprechen“ und richtigstellen, dass „entgegen aller Mutmaßungen“ bereits am 3. Januar alle zur Gründung des Vereins erforderlichen Daten notariell an das Vereinsregister zwecks Eintragung übermittelt worden seien. „Leider ist uns bei der Versendung der Ihnen bekannten E-Mail ein administrativer Fehler unterlaufen, da nicht explizit Organisation Transparenzregister e.V. i.G. angegeben wurde und somit nicht ersichtlich war, dass sich unser Verein in der Gründungsphase befindet.“

Weiter heißt es: „An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Verein, der sich in der Gründung befindet, rechtlich gleichermaßen tätig werden darf, wie beispielsweise eine GmbH i.G. und von daher jegliche, geäußerte Verdachtsmomente haltlos sind.“ Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige man sich, selbstverständlich haben wir den Fehler umgehend behoben, nachdem wir darauf aufmerksam gemacht wurden.

Im Übrigen handele es sich um ein ernst gemeintes Angebot: Die Registrierung im Transparenzregister sei „unter anderen auch über den Link unseres Vereins möglich“. „Die Intention liegt hierbei darin, Unternehmen die Eintragung zu erleichtern und das gesamte Procedere zu übernehmen.“ Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die vom Verein berechnete Dienstleistung inklusive der Eintragsgebühren belaufe sich auf 49 Euro. „Laut unseres Kenntnistandes übernimmt diese Eintragung auch Ihr Steuerberater. Die Kosten belaufen sich hierbei auf zwischen 90,00 bis 150,00 Euro. Diese Kosten möchten wir unseren Mitgliedern gern ersparen.“

Im Schreiben klang dies noch anders: „Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben“, war da zu lesen. „Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren.“ Verwiesen wurde auf eine angeblich „verschärfte Meldepflicht seit Januar 2020“: Seit Jahresbeginn müssten Unternehmen (Kapital- wie Personenunternehmen) nicht mehr nur die wirtschaftlichen Berechtigten benennen sowie die Art und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit. „Passiert dies nicht, drohen Bußgeld-Strafen.“

Jetzt scheint der Druck nicht mehr ganz so groß zu sein. Aufgrund des erhöhten Nachfrageaufkommens liege die Bearbeitungszeit für die Eintragung aktuell allerdings bei bis zu zehn Werktagen, räumt der Absender ein. „Selbstverständlich stehen Ihnen auch in Zukunft weiterhin gern beratend zur Seite und bedanken uns auf diesem Wege gleichermaßen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Die „Organisation Transparenzregister“ bezeichnet sich als „Interessenvereinigung von Unternehmern, die sich zur Aufgabe gemacht hat, natürlichen und juristischen Personen bezüglich der vorgeschriebenen Eintragungen in das Transparenzregister zu informieren und bei diesen zu unterstützen“. Hierbei sehe man sich als Schnittstelle zwischen Register und Unternehmern. Die Tätigkeit umfasse:

  • Beratung und Hilfe von Mitgliedern
  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverbreitung
  • Eintragen von natürlichen und juristischen Personen in das Transparenzregister
  • Vermeidung von Bußgeldern
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