Vitalsana

Schlecker fühlt sich bestätigt

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Die Drogeriekette Schlecker sieht sich durch das Urteil des Landgerichts Ulm bestätigt. „Der Versuch, das Geschäftsmodell von Vitalsana verbieten zu lassen, ist zu Recht gescheitert; dessen Legalität in seiner derzeitigen Ausgestaltung ist nunmehr gerichtlich festgestellt“, sagte ein Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zwar liege noch keine detaillierte Urteilsbegründung vor, grundsätzlich sei man aber mit dem Urteil natürlich zufrieden - schließlich sei die Klage im Wesentlichen abgewiesen worden. Die angemahnten Detailmodifikationen seien größtenteils bereits umgesetzt.

Schlecker hatte das Verfahren vom Landgericht München zum Landgericht Ulm verlegen lassen - in dessen Bezirk die Konzernzentrale von Schlecker liegt. Die Wettbewerbszentrale hatte Vitalsana daraufhin beschuldigt, einen maßgeblichen Teil der Geschäftsaktivität, darunter pharmazeutische Beratungsleistungen, ohne eigene Betriebserlaubnis in Deutschland zu betreiben.

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