Rezeptdatenlieferung

NARZ einigt sich mit IMS

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Berlin -

Das Rechenzentrum NARZ und das Marktforschungsunternehmen IMS Health haben ihren Streit um die Weitergabe von Rezeptdaten beigelegt. Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Grundsätzlich wird das NARZ aber weiterhin Daten verkaufen – in welcher Form, ist bislang nicht bekannt.

Das NARZ hatte seine Datenlieferungen an IMS in Abstimmung mit der Bremer Datenschutzbehörde eingeschränkt: Das Rechenzentrum lieferte nur noch vollständig anonymisierte beziehungsweise aggregierte Daten. IMS verwies auf die geschlossenen Verträge und kürzte für die abgespeckten Daten die Rechnungen an das NARZ massiv. Dagegen hatte das Rechenzentrum geklagt, IMS hatte im Gegenzug Schadensersatz verlangt.

Anfang November wurde erstmals vor dem Landgericht Frankfurt gestritten, zunächst nur um die gekürzte Rechnung für einen Monat. Doch ein Urteil hätte weit reichende Folgen – für das NARZ geht es um Millionen. Das Gericht hatte den Parteien aufgegeben, sich möglichst gütlich zu einigen.

Die ist nun erfolgt: In einer gemeinsamen Erklärung heißt es knapp, man habe den Rechtsstreit „im gegenseitigen Einvernehmen und zu beiderseitiger Zufriedenheit“ beigelegt.

In welcher Form das NARZ künftig seine Rezeptdaten an IMS liefert, ist Teil des Stillschweigeabkommens. Nach dem Verlauf der Verhandlung in Frankfurt ist aber ein Kompromiss wahrscheinlich, der nicht nur die Zahlungen betrifft. Nach erfolgter Einigung könnten die Partner nun etwa gemeinsam bei der Bremer Datenschutzbehörde vorsprechen und ein Modell für künftige Datenlieferungen vereinbaren.

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