Großhandelskonditionen

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Berlin -

Die ersten Monatsrechnungen der Großhändler sagen noch nicht allzu viel über die neuen Konditionen aus, weil viele Apotheken vor dem Jahreswechsel Einkäufe vorgezogen haben und noch auf Nachverhandlungen hoffen. Aufschlussreich ist aber schon jetzt, wie die Großhändler mit Retouren umgehen: Zusätzlich zu den gewohnten Abschlägen je nach Retourenquote gibt es bei Anzag, Gehe und Phoenix eine Pauschale von 70 Cent pro Retoure. Bei diesen Gebühren spielen die Lieferanten bewusst mit ihrem neuen Vergütungsmodell.

 

In den Vordrucken für die Konditionenverhandlungen war die Retourengebühr bei den drei genannten Großhändlern jeweils klar geregelt. Bei der Anzag ist von einer „Gutschrift unter Berücksichtigung des nicht rabattfähigen Fixzuschlags als Handlingsgebühr“ die Rede. Allerdings ärgern sich Apotheker darüber, dass der Betrag als Summe von der Gesamtrechnung abgezogen und nicht pro Einzelposten als Retourengebühr ausgewiesen wird.

Phoenix legt bei Retouren ebenfalls den „rabattfähigen Abgabepreis (RAP)“ zugrunde – behält also auch die 70 Cent. Bereits gewährte Rabatte und Vorteile werden vorab zurückgerechnet. Immerhin wird die Retourengebühr pro Artikel ausgewiesen.

Auch bei Gehe wird nur der „HAP zzgl. der rabattfähigen Spanne“ erstattet. Der Außendienst beruft sich gern auf neue Gesetzeslage, wonach die Großhändler ihre Fixpauschale von 70 Cent in jedem Fall erheben müssten. Die Zentrale in Stuttgart will sich dazu nicht äußern.

 

 

Andere Großhändler geben aber zumindest hinter vorgehaltener Hand zu, dass die Branche angesichts der AMNOG-bedingten Sparzwänge die Retouren als Ausgleich benutzt, um den Apotheken Rabatte gewähren zu können. Der Betrag von 70 Cent pro Retoure sei dabei willkürlich gewählt, erleichtere aber natürlich die Argumentation gegenüber den Kunden. Denn das Rabattverbot wird auch bei voller Erstattung nicht durchbrochen: Es gibt Großhändler, die keine 70 Cent für die Retouren kassieren oder bei denen die Gebühr Verhandlungssache ist.

Groß ins Gewicht fällt die Pauschale ohnehin nicht. Bei wenigen Rx-Retouren bleiben die Beträge gering. Übersteigt die Apotheke aber die vereinbarte Retourenquote beim Gesamteinkauf, wiegen die Abschläge von 30 bis 40 Prozent auf den Warenwert deutlich schwerer. Die Quote liegt in der Regel bei rund 2,5 Prozent des Umsatzes.

Weil die Apotheken bis zu dieser Schwelle alle Arzneimittel komplett erstattet bekommen, ärgern sich die Großhändler über die Aufregung um Retourengebühren. Es sei nicht Aufgabe der Lieferanten, aus Kulanz ständig die Bestellfehler der Apotheken zu subventionieren oder eine Lagerbereinigung zu finanzieren, so der Tenor. Die Gebühren dienten auch zur Disziplinierung. Schließlich gebe es auch Apotheken mit Retourenquoten von unter 1 Prozent.

 

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