Großhandel

Noweda: Blanko-Kündigung für Aussteiger

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Berlin -

Die genossenschaftlichen Großhändler schütten an ihre Mitglieder attraktive Dividenden aus. Um einen Kapitalabfluss zu vermeiden, versuchen die Noweda und die Sanacorp mit unterschiedlichen Mitteln, möglichst nur aktive Kunden in den Genuss einer hohen Ausschüttung kommen zu lassen. Die Noweda lässt sich schon bei Vertragsabschluss eine Blanko-Kündigung für die Geschäftsanteile unterschreiben. Das sorgt manchmal für Verwunderung.

Weil er von der Konkurrenz ein besseres Angebot erhielt, hatte ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz der Noweda den Rücken gekehrt. Wenig später erhielt er von der Genossenschaft ein Schreiben: „Gemäß der uns vorliegenden Unterlage haben Sie schriftlich Ihre Mitgliedschaft in der Noweda eG Apothekergenossenschaft und damit auch Ihre Noweda-Geschäftsanteile gekündigt.“

Der Apotheker hatte die fünf Pflichtanteile im Wert von je 1000 Euro im Jahr 2011 gezeichnet und konnte sich an eine schriftliche Kündigung gar nicht erinnern. Trotzdem bestätigte die Noweda deren fristgerechten Eingang und stellte die Auszahlung der Geschäftsanteile in Aussicht. Der Apotheker sollte seinerseits die Anteilsurkunden an die Genossenschaft zurückzuschicken.

Der Apotheker wunderte sich und fragte bei seiner Niederlassung nach. Dort erinnerte man ihn an seine Blanko-Kündigung, die er bei Eintritt in die Genossenschaft unterzeichnet habe. Einem Kollegen sei es ebenso ergangen, berichtet der Apotheker.

Tatsächlich ist das Procedere seit Jahren üblich bei der Genossenschaft. Noweda-Chef Willfried Hollmann erklärt den Grund: „Wir sind keine Aktiengesellschaft. Wer nicht mithilft, die Gewinne zu erwirtschaften, soll auch nicht kassieren.“ Laut Satzung hätten die Mitglieder das Recht und die Pflicht, die Genossenschaft zu unterstützen, so Hollmann.

Blanko-Kündigungen oder entsprechende Zusicherungen der Mitglieder seien noch ein vergleichsweise mildes Mittel. Andere Genossenschaften führten häufiger Ausschlussverfahren gegen ehemalige Kunden. Dies versuche die Noweda wann immer möglich zu verhindern, so Hollmann.

Um die Dividende möglichst gerecht zu verteilen, unterschiedet die Noweda seit Ende 2009 zwischen „förderfähigen“ und „investierenden“ Mitgliedern. Erstere sind selbstständige Apotheker mit Betriebserlaubnis – und damit potentielle Kunden. Sie profitieren von einer höheren Ausschüttung – zuletzt 11 Prozent. Bei der Umstellung wurde jedoch ein Bestandsschutz für bisherige Mitglieder verabschiedet.

Da aber förderfähige Mitglieder nicht verpflichtet sind, tatsächlich auch bei der Noweda zu bestellen, gibt es die Blanko-Kündigung. Allerdings zieht die Noweda diesen Joker nicht in jedem Fall. Je nach der Beziehung zum Apotheker dürfen auch Ex-Kunden ihre Anteile behalten – vor allem, wenn der Großhändler auf eine Rückkehr zur Genossenschaft hofft. „Was viele nicht verstehen: Konditionen bei Phoenix, Gehe oder Anzag und die Dividende von der Noweda – das ist nicht Sinn und Zweck einer Genossenschaft“, so Hollmann.

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