Für Linda-Apotheken lohnt sich das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ vor allem bei teuren Medikamenten. Denn ihre Provision ist an den Preis gekoppelt. Um auch auf Seiten der Kunden die Anreize zu erhöhen, wird das Bonussystem jetzt umgestellt: Die Patienten bekommen künftig ebenfalls prozentuale Rabatte; nur für Privatversicherte lohnt sich die Umstellung nicht. Alle rund 80 teilnehmenden Apotheken müssen einen neuen Vertrag unterschreiben.
Kassenpatienten erhalten demnach künftig pauschal 3 Prozent Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel statt wie bislang eine anteilige oder komplette Erstattung ihrer Zuzahlung. Der neue Preisnachlass ist bei 15 Euro gedeckelt, 2,50 Euro gibt es aber auf jeden Fall. Der Bonus wird sofort von der Rechnung abgezogen. Übersteigt er den Eigenanteil, gibt es zusätzlich einen OTC-Gutschein von der Linda-Apotheke. Auch befreite Patienten erhalten den Bonus als Gutschein. Damit ist das Modell für die Kassenpatienten attraktiver, denn bislang betrug der Nachlass maximal 10 Euro.
Für Privatversicherte lohnt sich die Umstellung dagegen nicht: Ihr Rabatt betrug bislang 10 Prozent, künftig ebenfalls 3 Prozent. Der Bonus wird immer nur als OTC-Gutschein ausgegeben. Außerdem müssen die Linda-Apotheker laut Vertrag immer darauf hinweisen, dass der Kunde den gewährten Vorteil gegenüber seiner Versicherung oder Beihilfestelle anzeigen muss.
Offenbar wollen die „Vorteil24“-Macher damit der Kritik entgegenwirken, dass Patienten ihre Versicherung hintergehen, wenn sie bei der Kostenerstattung den Bonus verschweigen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) ist die Lage eindeutig: „Wer eine Leistung günstiger erhält, muss dies angeben. Alles andere ist Betrug“, sagt ein Sprecher. Der Dachverband hat allerdings keine Informationen darüber, ob einzelne Versicherer in diesem Zusammenhang mit „Vorteil24“ zu tun hatten.
Beim GKV-Spitzenverband sieht man das Ganze pragmatisch: „Wenn sich durch die Kreativität, zum Beispiel von Apothekern, die Kosten für die Patientinnen und Patienten reduzieren, ohne dass die Versorgungsqualität darunter leidet, dann begrüßen wir dies“, sagt ein Sprecher. Die einzelnen Geschäftsmodelle verschiedener Anbieter wolle man aber nicht kommentieren.
Für die Apotheken ändert sich ansonsten nichts. Ihre Provision bleibt unverändert bei 5 Prozent ab einem Verkaufspreis von 30 Euro. Die Linda-Vorstände betonen in einem Schreiben an die Teilnehmer, dass die verpflichtende Umstellung der Verträge die Rahmenbedingungen ausschließlich verbessern werde.
Auch in der Außendarstellung plant Linda nächste Schritte. Zuletzt haben die Apotheken Werbeflyer und Plakate erhalten. Bislang mussten die Kunden individuell auf „Vorteil24“ angesprochen werden. Doch auch jetzt zögert Linda noch mit der Kommunikation: Das Facelift mit Werbung war laut Anschreiben eigentlich schon für den 15. Juni geplant. Doch bis jetzt wurden die Materialien von der Systemzentrale noch nicht freigegeben.
Überhaupt ist spannend, mit welcher Strenge die Verantwortlichen um die Geheimhaltung von „Vorteil24“ bemüht sind: Eine eigene Anlage im Vertrag gibt die Verhaltensregeln vor. Demnach sind den Apotheken sämtliche eigene Marketing-, Werbe-, Presse- oder Kommunikationsaktivitäten verboten. Alles muss schriftlich von der Firma Sequalog, die Dreh- und Angelpunkt des Konstrukts ist, genehmigt werden.
Auch dürfen die Apotheken die mitgelieferten Werbematerialien nicht vervielfältigen, geschweige denn eigene Aktionen fahren. Linda und Sequalog müssen über jede Anfrage zum Modell informiert werden. Die Vertragsinhalte sind streng vertraulich, die Vertragsstrafe wurde von 1000 auf 10.000 Euro angehoben.
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