Ginkgo-Präparate

Neuraxpharm geht in die Sichtwahl

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Berlin -

Bei Ginkgo-Präparaten aus der Apotheke gibt es eine klare Verteilung: Tebonin von Dr. Willmar Schwabe beherrscht den Markt vor Gingium (Hexal), Ginkobil Ratiopharm und dem Schwabe-Schwesterprodukt Rökan (Spitzner). Mit einem griffigen Namen für ein neues Gingko-Präparat drängt nun Neuraxpharm in die Sichtwahl: Binko ist das erste OTC-Markenprodukt des mittelständischen Unternehmens aus Langenfeld und seit kurzem in Apotheken erhältlich.

Anders als die Wettbewerber Schwabe und Hexal will sich Neuraxpharm zunächst ohne Fernsehwerbung etablieren. „Der wichtigste Marketingkanal ist unser Außendienst“, so Produktmanager Philipp Schröder. Bei Binko müsse zunächst eine Marke aufgebaut werden, um überhaupt am Markt bestehen zu können. In den kommenden Jahren sollen weitere OTC-Marken folgen, wenn sie zum Schwerpunkt des auf ZNS-Präparate spezialisierten Herstellers passen.

Die Tabletten zur Leistungsstärkung des Gehirns und zur Durchblutung sind in den Dosierungen zu 40, 80 und 120 Milligramm erhältlich. Präparate mit Ginkgo-Trockenextrakt sind bei der Behandlung von Demenz in der Tagesdosierung von 240 Milligramm erstattungsfähig.

Der Apothekenverkaufspreis für 30 Binko-Tabletten in der niedrigsten Dosis liegt bei 8,72 Euro und damit 26 Cent unter Festbetrag. Nur unwesentlich teurer ist Ginkobil mit 8,75 Euro, Gingium liegt genau auf Festbetrag, Tebonin/Rökan bei 9,45 Euro.

Nach Zahlen von Insight Health wurden im April 3,3 Millionen Packungen im Wert von 164 Millionen Euro zu Apothekenverkaufspreisen abgegeben. Marktführer ist Tebonin mit einem Anteil von 39 Prozent nach Absatz und 49 Prozent nach Umsatz. Kurz darauf folgt Gingium mit einem Anteil von 33 Prozent nach Packungen. Ginkobil kommt auf 16 Prozent. Kleinere Produkte wie Rökan und Ginkgo Maren von Krewel Meuselbach sind mit einem Anteil von jeweils weniger als 2 Prozent kaum mehr relevant.

Binko ist das zweite OTC-Präparat des Langenfelder Unternehmens. Als erstes apothekenpflichtiges Produkt wurde vor einem Jahr Naratriptan als Packung für zwei Tabletten eingeführt. Das Migränemittel war 2011 in entsprechenden Größen aus der Verschreibungspflicht entlassen worden. Voraussetzung für die Selbstmedikation ist, dass ein Arzt die Migräne diagnostiziert hat.

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