Kein Spam mehr über KIM

E-Rezept: DocMorris darf Ärzte nicht belästigen

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Berlin -

DocMorris darf über den Messengerdienst KIM keine Praxen mehr anschreiben und sie auf die Einlösemöglichkeit von E-Rezepten aufmerksam machen. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) erwirkte vor dem Landgericht Köln (LG) eine entsprechende einstweilige Verfügung.

Über KIM hatte DocMorris vor zwei Jahren Arztpraxen angeschrieben und sie darüber informiert, „dass Sie die Möglichkeit haben, uns das E-Rezept per KIM-Mail zu übermitteln, wenn Ihr Patient Kunde bei der Apotheke DocMorris ist und die Einlösung des Rezeptes bei uns wünscht“. Der Versender nannte dazu seine KIM-Adresse ([email protected]) sowie den Eintrag im KIM-Verzeichnis.

Außerdem gab es eine Anweisung, wie das Ganze funktioniert: „Um uns das E-Rezept zu senden, müssen Sie bitte lediglich den Rezept-Token (das E-Rezept-PDF) in die KIM-Nachricht kopieren.“ Außerdem wurden zwei Alternativen genannt: dem E-Rezept-Uploader auf der Website und den Ausdruck des E-Rezepts mit Versand per Freiumschlag. Damals gab es noch kein CardLink, die Versender drohten beim E-Rezept auf der Strecke zu bleiben.

Die AKNR sah darin einen Missbrauch des KIM-Systems und obendrein eine Belästigung der Ärztinnen und Ärzte bundesweit. Weil der Versender nach der Abmahnung im Oktober 2023 keine Unterlassungserklärung abgab, ging der Fall vor Gericht.

Gestern verurteilte die 4. Kammer für Handelssachen am LG Köln den niederländischen Versender dazu, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

Unerwünschte Werbung

„Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen“, stellt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR, fest. „Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass es sich bei dieser Aktion um unerwünschte Werbung über elektronische Post handelt – also Spam. Hinzu kommt, dass mit dieser Werbung Ärzte dazu angeregt werden sollten, ihre Patienten auf die Bestellmöglichkeit bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang zu vermitteln – ein Verhalten, mit dem die Ärzte möglicherweise gegen das Berufsrecht verstoßen.“

„Diese Entscheidung ist ein weiteres Puzzlestück in den vielen Verfahren, die wir wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Versender aus den Niederlanden führen“, erklärte Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, die die AKNR regelmäßig vertritt. „Ganz gleich, ob es um unerlaubte Boni geht, um neuartige Plattformen, die den Kontakt zwischen Patienten und Arzt überflüssig machen, oder um Werbung für unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern – wir werden dran bleiben und nicht nachgeben, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln zu ermöglichen.“

„Medikamente sind eine besondere Ware“, ergänzt Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. „Seit Jahren beobachten wir einen immer sorgloseren Umgang mit Arzneimitteln – gerade im Lifestyle-Bereich. Wir sind davon überzeugt, dass die beste Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken vor Ort ermöglicht wird. Der ausländische Versandhandel bietet nach unserer Überzeugung nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werden wir weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen.“

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