Apothekenkooperationen

MVDA: Abschlag nicht festschreiben

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Berlin -

Für den Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) haben die Apotheker

noch keinen Anlass zur Freude: Zwar seien das Fixhonorar auf 8,35 Euro

angehoben und 120 Millionen Euro für die Notdienstpauschale versprochen

worden; auch die Einkaufssituation habe sich beruhigt. „Aber: Bereits

heute zeichnet sich ab, dass nicht alles Gold sein wird, was glänzt“,

schreiben Wolfgang Simons und Ulrich Ströh in einem Präsidentenbrief an

die Mitglieder.

Die Umsetzung der Notdienstpauschale stehe bislang in den Sternen: „Konkrete Vorschläge seitens Standesvertretung (ABDA) und Politik gleich Fehlanzeige.“ Noch beunruhigender sei die Situation aber beim Kassenabschlag: Neben Rückzahlungen für 2009 und 2010 seien immerhin auch Nachforderungen der Kassen denkbar.

Dasselbe gilt laut MVDA für den Streit um den aktuellen Abschlag. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte die Rechenzentren angewiesen, auf der Basis von 1,75 Euro abzurechnen. Laut Simons und Ströh ist derzeit nicht nur offen, wie die Kassen auf den Alleingang reagieren werden, sondern auch die Frage, ob sie einen Kompromiss akzeptieren oder auf eine gerichtliche Lösung drängen würden.

„Als Präsidium des MVDA fordern wir alle Beteiligten auf, schnellstmöglich eine tragbare Lösung für das Notdiensthonorar zu schaffen. Darüber hinaus appellieren wir an die Vernunft der Selbstverwaltung – das bevorstehende Schiedsverfahren und zukünftige Verhandlungen zum Apothekenabschlag sollten nicht im Vorhinein zum Scheitern verurteilt sein.“ Andernfalls wäre Planbarkeit nur noch durch eine staatliche Festsetzung des Abschlags zu erreichen, so Simons und Stöh. „Und das kann nicht der Wille der Apothekerschaft sein!“

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