Kassenabschlag

Becker: 1,75 Euro sind erst der Anfang

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Berlin -

Die AOKen wollen die erste Sammelrechnung der Apotheker in diesem Jahr retaxieren. Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) macht dieser Vorstoß wenig Angst: In einem Schreiben an den AOK-Bundesverband stellt DAV-Chef Fritz Becker klar, dass die derzeit von den Rechenzentren angewandten 1,75 Euro nur eine Übergangslösung sind: Der eigentliche Kassenabschlag für dieses Jahr müsse noch darunter liegen.

Der AOK-Bundesverband hatte in dieser Woche mitgeteilt, dass alle Abrechnungen auf Basis von 1,75 Euro korrigiert würden. Der Verband warf den Apothekern vor, „praxisferne Destruktionspolitik“ zu betreiben, weil diese ohne Zustimmung der Kassen den Zwangsrabatt festgelegt hätten.

Die Apotheker fühlen sich im Recht: „Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die letzte freiwillige vertragliche Vereinbarung […] aus dem Jahr 2010 datiert. Seinerzeit wurde vertraglich ein Abschlag in Höhe von 1,75 Euro vereinbart“, so Becker an AOK-Chef Uwe Deh. Zudem seien die in den vergangenen beiden Jahren abgerechneten 2,05 Euro ein gesetzlich festgelegtes Sonderopfer gewesen. Es sei daher „sachlogisch“, den alten Wert bis zu einem Schiedsspruch zu verwenden.

Noch viel wichtiger ist Becker aber die Zeit nach dem Schiedsspruch. Dazu stellt er klar: „Wir wollen nicht den Abschlag für 2013 auf 1,75 Euro absenken! Wir wollen, dass der [...] Abschlag von 1,75 Euro Ausgangsbasis für weitere Anpassungen ist.“

Die vom AOK-Bundesverband angedrohten Retaxationen sieht Becker gelassen. Auch einzelne Landes-AOKen haben dem DAV-Chef zufolge schon Korrekturen angedroht. Becker hält diese allerdings für „weder notwendig noch angemessen“. Schließlich hätten die Apothekerverbände und die Kassen Beanstandungsfristen von 12 Monaten vereinbart. „Insofern kann jede einzelne Krankenkasse die Entscheidung der Schiedsstelle im Frühjahr 2013 abwarten“, so Becker.

Den von den Kassen vorgeschlagenen Kompromiss von 1,90 Euro will der DAV nicht akzeptieren. Um die Zeit bis zu einem Schiedsspruch zu überbrücken, könne aber der letzte vertraglich vereinbarte Wert als temporäre Lösung verwendet werden: 1,75 Euro.

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