Depotverträge

Apotheken an der Leine

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Das Thema Apothekenexklusivität erhitzt seit Jahren die Gemüter. Das wechselseitige Leistungsversprechen zum Umgang mit hochwertigen Marken wankt jedesmal, wenn „graue Ware“ im Einzelhandel auftaucht. Gespräche mit Drogerieketten könnten das Fass überlaufen lassen. Denn in den vergangenen Monaten und Jahren haben zahlreiche Hersteller ihrerseits damit begonnen, die Apotheken enger an die Leine zu nehmen, um den Vertrieb ihrer Produkte zu kontrollieren.

Mittlerweile haben fast alle großen Kosmetikhersteller Depotverträge aufgelegt, in denen neben Sortiment und Platzierung auch Details zur Schulung des Personals und zum Verkauf geregelt sind. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass hochwertige Marken nicht verramscht werden. Hält eine Apotheke sich nicht an die Abmachungen oder kann sie bestimmte Mindestbestellmengen nicht vorweisen, droht ihr ein Lieferstopp.

Über den Großhandel sind die Marken zum Teil überhaupt nicht zu beziehen; erst vor zwei Jahren hatte Dr. Hauschka seine Produkte komplett in den Direktvertrieb genommen. Andere Beispiele für Hersteller mit Depotverträgen sind Beiersdorf (Eucerin), Lierac; Nuxe, Caudalie sowie die L'Oréal-Apothekenmarken Vichy, Roche-Posay, SkinCeuticals, Sanoflore und Inneov. Andere Hersteller liefern weiter über den Großhandel, kennzeichnen ihre Produkte aber wie Orthomol mit einem Aufdruck „Aus Ihrer Apotheke“.

Dass trotzdem immer wieder entsprechende Produkte in anderen Kanälen auftauchen, wo sie über den Preis abverkauft werden, lässt sich vermutlich nicht immer mit vertragsbrüchigen Apotheken begründen. Auch die Hersteller stehen gelegentlich im Verdacht, ihre Vertriebskanäle entgegen der Vereinbarung auszuweiten.

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