Streit um Lastschriftgebühr

AEP: Ab September ohne 0,45 Prozent

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Berlin -

AEP muss seine Lastschriftgebühr vorerst streichen; ab September bekommen Apotheken, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, die versprochenen 0,45 Prozent nicht mehr. Der Großhändler will aber weiter vor Gericht kämpfen.

Mit seiner Lastschriftgebühr hatte der Großhändler versucht, den Apotheken nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Skonto einen zusätzlichen Konditionenbaustein anzubieten. Wer eine Einzugsermächtigung erteilte, erhielt zusätzlich zu den 3,05 Prozent einen weiteren Nachlass in Höhe von 0,45 Prozent. Doch die Wettbewerbszentrale ging dagegen vor und erwirkte beim Landgericht Aschaffenburg (LG) eine einstweilige Verfügung. Das Gericht räumte eine Frist zum Umstellen der Konditionen bis 31. August ein.

AEP wollte eigentlich schnell in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht (OLG), doch das hat nicht geklappt: „Unsere Bemühungen, noch im August einen Termin beim OLG zu erhalten, um die Folgen des Urteils des Landgerichts rechtzeitig vor dem 1. September abzuwenden, hatten leider keinen Erfolg, so dass wir die Konditionen aufgrund des derzeit vollstreckbaren Urteils des Landgerichts anpassen müssen. Nachträgliche Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen für den Lastschrifteinzug sind aber ausgeschlossen.“

Vorläufig sei man daher aufgrund des Urteils gezwungen, zum 1. September die bis zu 0,45-prozentige Vergütung für die Einzugsermächtigung und endgültige Zahlung per Lastschrift auf Basis des Sepa–Mandates zurückzunehmen. „Denn wir dürfen – jedenfalls bis zu einer hoffentlich anderweitigen Entscheidung des Oberlandesgerichts – diese Vergütung nicht mehr gewähren. Alle restlichen vertraglichen Bestandteile bleiben von dieser Änderung jedoch unberührt und gelten unverändert fort.“

So gewährt AEP künftig nur noch einen Rx-Rabatt von 3,05 Prozent; bei Hochpreisern ab einem Einkaufspreis von 1237,80 Euro werden pauschal 30 Euro erlassen. Für Ausschlussartikel der sogenannten Minderspannenliste werden bei Dekadenzahlung 2 Prozent gewährt, bei Zahlung am 15. oder am 10./20. des Folgemonats sind es 1,3 Prozent. Darüber hinaus gibt es weitere Nachlässe für die Teilnahme an „AEP Konzepte“ und einen „Treuebonus“ für Premiumkunden, die bei „Zack + da!“ mitmachen.

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