Apotheken verkaufen Antibiotika-Anbrüche Tobias Lau, 03.04.2019 14:11 Uhr
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So viel wie nötig, so wenig wie möglich: Im Schweizer Kanton Tessin geben Apotheken im Rahmen einer Initiative gegen Antibiotikaresistenzen nur noch die vom Arzt verschriebene Anzahl an Antibiotika ab. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Im Schweizer Kanton Tessin setzen die Apotheken zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen auf Eigeninitiative. Seit Anfang des Jahres geben viele von ihnen nur noch genau die Zahl an Tabletten an die Patienten ab, die ihnen der Arzt verschrieben hat. Die Patienten zahlen trotzdem die gesamte Packung.
Die Initiative geht zurück auf den Kantonsapotheker Giovan Maria Zanini. Ende vergangenen Jahres schickte er einen Rundbrief an die Apotheken des Kantons, in dem er die Idee unterbreitete und zur freiwilligen Teilnahme aufforderte. Seit Anfang des Jahres setzt die Mehrzahl der Apotheken in der italienischsprachigen Region Zaninis Plan um: Kommt ein Patient und hat vom Arzt beispielsweise vier Tage lang je zwei Tabletten eines Antibiotikums verschrieben bekommen, geben die Apotheker auch nur acht Tabletten ab. Ist die kleinste verfügbare Schachtel eine Zehnerpackung, öffnet sie die Apotheke und behält zwei Tabletten zurück.
Verlängert der Arzt die Behandlung, können die Patienten die übrigen Tabletten abholen oder mit einer Folgeverordnung „verrechnen“. Besteht kein weiterer Bedarf, entsorgt die Apotheke die restlichen Tabletten. So soll verhindert werden, dass Patienten die überzähligen trotzdem einnehmen, sie später ohne eine ärztliche Verordnung für andere Krankheiten benutzen oder sie an Dritte weitergeben. Schweizer Patienten sind auch bisher schon angehalten, überzählige Tabletten zur Entsorgung in der Apotheke abzugeben. „Mit unserem System nehmen wir diesen Schritt einfach vorweg“, zitiert der Schweizer Rundfunk SRF Zanini.
Das Amt des Kantonsapothekers dient der Umsetzung von Bundes- und Kantonsgesetzen und -vorschriften auf lokaler Ebene. Er überwacht unter anderem die Umsetzung des Heilmittel- und des Betäubungsmittelgesetzes, den Arzneimittelverkehr, die abgebenden Betriebe, die Ausübung von Heilmittelberufen und die Rezeptur. Dabei hat er jedoch auch gestalterische Möglichkeiten, wie die Arzneimittelbehörde Swissmedic auf Anfrage erklärt: So kann er beispielsweise Empfehlungen abgeben oder Initiativen wie die jetzige in Tessin starten.
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