In den USA hat ein Bundesberufungsgericht den Zugang zu Abtreibungspillen per Post vorläufig stark eingeschränkt. Ein Richtergremium in New Orleans setzte am Freitag eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA aus, die den Versand des Medikaments Mifepriston nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte. Damit dürfen Anbieter das Mittel vorerst nur noch persönlich in Kliniken oder Arztpraxen ausgeben.
Die Entscheidung betrifft einen zentralen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA. Mit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade hatte der Oberste Gerichtshof 1973 ein landesweites Recht auf Abtreibung etabliert. Das Recht wurde aber 2022 gekippt, sodass Bundesstaaten eigene, teils sehr strenge Verbote erlassen konnten.
Der Bundesstaat Louisiana hatte nun gegen die Arzneimittelbehörde geklagt. Er argumentiert, die Möglichkeit, Abtreibungspillen per Post zu beziehen, unterlaufe sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot. Das Gericht folgte US-Medienberichten zufolge vorläufig dieser Argumentation. Die Einschränkung gilt damit sofort, das Verfahren in der Sache läuft noch weiter.
Die betroffene FDA-Regel geht auf Lockerungen aus der Corona-Pandemie zurück: 2021 hatte die Behörde die Pflicht zu einem persönlichen Arztbesuch aufgehoben, 2023 wurde diese Regelung dauerhaft gemacht. Seither hat sich die telemedizinische Verschreibung mit anschließender Zustellung per Post zu einem der wichtigsten Wege für Schwangerschaftsabbrüche entwickelt. Schätzungen zufolge erfolgt inzwischen ein erheblicher Teil der Abbrüche auf diesem Weg, heißt es in US-Medienberichten.
Der Hersteller Danco Laboratories wandte sich am Samstag direkt an den Obersten Gerichtshof und beantragte im Eilverfahren, die Entscheidung vorläufig auszusetzen. Zuvor hatte das Unternehmen das Berufungsgericht vergeblich gebeten, sein Urteil für eine Woche auf Eis zu legen, um Zeit für den Gang vor das höchste Gericht zu gewinnen.
Abtreibungsbefürworter warnten laut US-Medien vor weitreichenden Folgen. Die Entscheidung werde den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen landesweit erschweren, insbesondere für Menschen in ländlichen Regionen oder mit geringem Einkommen, hieß es. Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats New York, Letitia James, bezeichnete die Entscheidung als „grausamen Angriff“ auf den Zugang zu Abtreibungen ohne wissenschaftliche Grundlage. Die Einschränkungen gefährdeten Menschenleben. In New York bleibe der Zugang zu Abtreibungen geschützt.
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