Neuregelung ab Juli

BMG: Monatliche TI-Pauschalen für Apotheken

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Berlin -

Zum 1. Juli sollen Neuregelungen für die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Apotheken gelten. Nachdem die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren, hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle angerufen. In Zukunft werden ausschließlich monatliche Pauschalen ausgezahlt.

Bislang ergaben sich die Erstattungen für die Kosten der TI aus einer Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen. Für Apotheken, die sich ab dem 1. Juli an die TI anschließen lassen, erfolgt die Refinanzierung in Zukunft ausschließlich über monatliche Pauschalen in unterschiedlicher Höhe. Die Auszahlung erfolgt dabei weiterhin quartalsweise durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Aufgrund der anstehenden Regelungsänderungen waren im letzten Quartal übermäßig viele Anträge von Apotheken beim NNF eingegangen.

Eine Übergangsregelung ermöglicht es Apotheken, die vor dem Stichtag an die TI angeschlossen wurden, aber noch bis Ende des Jahres 2023, ihre Anträge im Portal des NNF zu stellen. „Apotheken, die nach Beginn der neuen Regelung an die TI angeschlossen werden, müssen sich noch ein wenig gedulden. Der NNF stellt das System gerade um. Die Apotheken können sich benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind“, so der NNF.

Kürzung der Pauschale möglich

Je nachdem, wie lange sie schon an die TI angeschlossen sind, haben die Apotheken in Zukunft Anspruch auf eine monatliche oder lediglich eine reduzierte monatliche TI-Pauschale. Diese ist noch einmal abhängig von den Umsatzzahlen, es wird gestaffelt nach Rx-Packungen zu Lasten der GKV.

Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 1. Juli an die TI angeschlossen wurden oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind.

Volle monatliche TI-Pauschale:

  • bis 19.999 Packungen: 198,35 Euro
  • 20.000 bis 39.999 Packungen: 233,84 Euro
  • ab 40.000 Packungen: 269,32 Euro

Apotheken, die vor dem Stichtag an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, erhalten für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahmeeine um die Hälfte reduzierte monatliche TI-Pauschale:

  • bis 19.999 Packungen: 99,18 Euro
  • 20.000 bis 39.999 Packungen: 116,92 Euro
  • ab 40.000 Packungen: 134,66 Euro

Aber auch weitere Reduzierungen sind möglich: „Grundsätzlich können diese Pauschalen gekürzt werden, wenn Anwendungen fehlen“, so der NNF. Über entsprechende Details werde man zu gegebener Zeit informieren.

„Einführung des E-Rezeptes abgesichert“

„Die monatlichen Pauschalen für die Apotheken, die das Ministerium festgelegt hat, berücksichtigen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße, aber ermöglichen immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab“, so Anke Rüdinger, Mitglied im Vorstand des DAV. „Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen hat das Ministerium akzeptable Lösungen gefunden“, so Rüdinger weiter.

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