Empfehlung der Bundesratsausschüsse

GeDIG: Kassen sollen auf pDL hinweisen

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Berlin -

Am Freitag wird der Bundesrat erstmals über das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beraten. Gesundheits- und Innenausschuss haben bereits eine Empfehlung ausgesprochen. Auch hinsichtlich der Einbindung der Apotheken sehen die Expertinnen und Experten an zwei Stellen Nachbesserungsbedarf. 

Insgesamt 30 Seiten umfasst die Empfehlung der beiden Bundesratsausschüsse. Von den 22 Maßnahmen betreffen zwei den Umgang mit Apotheken. Die beiden Ausschüsse der Länderkammer loben, dass die Krankenkassen künftig ermächtigt werden sollen, ihre Versicherten regelmäßig und zielgruppenspezifisch an die ihnen zustehenden Gesundheitsuntersuchungen zu erinnern. Das stärke die Vorsorge und Früherkennung und könne potenziell Folgekosten im Gesundheitssystem verringern.

Allerdings sollte es offener formuliert werden, damit die Kassen schon auf gesundheitsrelevante Risikofaktoren oder Verhaltensweisen reagieren können, etwa Tabakkonsum, riskanter Alkoholkonsum oder Übergewicht.

Daher sollte im Entwurf neben dem Hinweis auf ärztliche, therapeutische oder pflegerische Beratungsangebote auch ergänzt werden, „niedrigschwellige und unmittelbar umsetzbare Informationen zur eigenverantwortlichen Gesundheitsförderung zur Verfügung zu stellen, beispielsweise zur Bewegungsförderung und zur gesunden Ernährung“. Dabei sollen explizit auch pharmazeutische Leistungen in Apotheken eine Rolle spielen.

„Den Krankenkassen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, für Versicherte gezielt auch eine Empfehlung für pharmazeutische Unterstützungsangebote zu geben“, heißt es in der Begründung. Mit der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) zur Medikationsanalyse stehe den Versicherten bereits ein geeignetes Unterstützungsangebot zur Verfügung. Apotheken fungierten somit neben Ärztinnen und Ärzten als zentrale Ansprechpartner für die Therapiesicherheit bei Arzneimitteln.

„Ferner sollen Apotheken künftig auch weitere pharmazeutische Dienstleistungen, wie Impfleistungen sowie weitere präventive Angebote, insbesondere zur Herz-Kreislauf-Gesundheit, erbringen. Hierauf ebenfalls hinzuweisen, vervollständigt die Beratungspflicht der Krankenkassen“, heißt es in der Begründung.

Neue pDL müssen in die ePA

„Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) wurde der gesetzliche Aufgabenumfang der öffentlichen Apotheken insbesondere im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen sowie der Prävention und Diagnostik erweitert“, heißt es in der Empfehlung. Zu den neuen Aufgaben zählen neben Leistungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit auch diagnostische Leistungen, allerdings werde die Erweiterung dieses Aufgabensprektrums durch die Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nicht vollständig abgebildet.

Zwar sehe der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Zugriffsrechte der Apothekerinnen und Apotheker auf die ePA vor, eine entsprechende Ausgestaltung der Möglichkeit zur Dokumentation dieser Leistungen sei jedoch nicht vollständig sichergestellt, kritisieren die Ausschüsse.

„Es ist daher erforderlich, die Dokumentationsmöglichkeit in der elektronischen Patientenakte auf Daten zu erstrecken, die im Rahmen der Erbringung einer pharmazeutischen Dienstleistung erhoben und verarbeitet werden.“ Auch weitere Datenkategorien im Sozialgesetzbuch (SGB V) müssten einbezogen werden, soweit diese von der jeweiligen zugriffsberechtigten Person im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden.

„Die Änderung stellt damit sicher, dass die im Rahmen der pDL erhobenen und verarbeiteten versorgungsrelevanten Daten und Ergebnisse in der elektronischen Patientenakte dokumentiert und für die weitere Versorgung nutzbar gemacht werden können“, heißt es in der Begründung.

Die vorgeschlagene Änderung führe dabei nicht etwa zu einer Erweiterung der heilberuflichen Kompetenzen der Apotheken, sondern stelle vielmehr sicher, dass die bereits gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Apotheken durch entsprechende digitale Zugriffs- und Dokumentationsmöglichkeiten sachgerecht unterstützt werden, betonen die Ausschüsse.

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