GeDIG-Anhörung

Preis und Bühler fordern Retax-Schutz per TI

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Berlin -

Gestern wurde im Gesundheitsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) debattiert. Für die Apotheken waren Abda-Präsident Thomas Preis und Benedikt Bühler, Vorstandsvorsitzender des Verbands innovativer Apotheken (via), dabei. Sie machten deutlich, wo bei der Digitalisierung noch Luft nach oben ist – beispielsweise in Sachen Retaxschutz.

AfD-Politiker Kay-Uwe Ziegler nahm in der Anhörung Bezug auf den Antrag seiner Partei zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens, wonach unter anderem die rein formalen Pflichtangaben im Rezept-Datensatz ersatzlos gestrichen werden sollten. Er fragte Preis und Bühler nach den Auswirkungen im Apothekenalltag.

„Digitalisierung muss Prozesse einfacher machen im Gesundheitswesen. Dafür haben wir sie eingeführt. Und die Herausforderungen Gesundheitswesen können nur funktionieren mit einer funktionalen Digitalisierung in der Apothekenbetriebsordnung ist schon vorgesehen, dass Apotheker geringfügige Formfehler ändern können“, erklärte Preis dem Ausschuss.

Fehlerhafte E-Rezepte gar nicht erst durchlassen

„Aber oft ist da eine Rücksprache mit der Arztpraxis nötig. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Deshalb plädieren wir dafür, dass die Rezeptfachdienste technisch und formal ordnungsgemäß einen Filter haben, dass nur ordnungsgemäße Verschreibungen durchkommen. Es ist einfach ein erhöhter bürokratischer Aufwand, wenn wir im Nachhinein prüfen müssen“, forderte Preis.

„Fehlerhafte Verordnungen dürfen gar nicht in das System gelassen werden. Und die Apotheken und vor allen Dingen Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass eben die dann abgerufenen Rezepte korrekt sind und dass die Abgabe dann mit der nötigen Sicherheit und Verlässlichkeit und auch die Abrechnung problemlos möglich ist.“

Bühler schloss sich hier dem Abda-Chef an, holte aber noch weiter aus: „Leider wurde es so aufgesetzt, dass wir einen Papierbeleg so digitalisiert haben, dass Ärzte so reinschreiben können, wie sie eigentlich möchten. Es ist nicht klar definiert worden, wo was zu stehen hat und auch, dass wir strukturierte Daten weiterverwenden können, auch was jetzt die verpflichtende Dosierungsangabe ist, die wichtig ist, sehen wir unfassbar kritisch.“

Bühler will Kassen-Feedback beim eGK-Stecken

Bühler bemängelt, dass sich bei der Konzeption des E-Rezeptes offenbar mehr mit den Ärzt:innen als mit den Apotheker:innen unterhalten wurde. Zudem könnten beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke auch Echtzeitinformationen der Krankenkassen abgerufen werden, um wirtschaftliche Risiken abzufedern.

Die Kommunikation mit dem Fachdienst und den Servern der Kassen könnte Apotheken effizient nutzen. Hier wären laut Bühler direkt Antworten zu bekommen: „Ist die Person überhaupt versichert bei dieser Krankenkasse? Und ist diese Person zum Beispiel von der Zuzahlung befreit oder nicht? Das ist auch ein riesiger Retax-Grund“, so Bühler – den man eigentlich direkt aus dem Weg schaffen könnte.

Zudem könnte die Krankenkasse direkt zurückspiegeln, ob das verordnete Medikament in dieser Form erstattungsfähig ist oder nicht. „Denn dann kann die Apotheke in Echtzeit sagen: ‚Back to sender, lieber Arzt, hier ist ein Fehler. So wie das aufgeschrieben worden ist, ist das gar nicht verordnungsfähig‘. Und sonst ist der Leidtragende am Ende der Patient oder die Apotheker, weil wir dann ewig telefonieren müssen.“

Schon allein die Facharztbezeichnungen wurden nicht mitgedacht. „Dass man hier nicht auswählen konnte, ist wirklich ein Fehler im System und das ist sehr schade.“ Würden die Apotheken hier mehr miteinbezogen, wäre das in der Abrechnung ein großer Vorteil. „Dann lohnt es sich auch wieder, das Skonto beim Großhandel, das jetzt wieder möglich ist und alle sind glücklich“, so Bühler abschließend.

Später betonte Bühler auch noch, dass mit dem Ende der Präqualifizierung ein „großes Bürokratiemonster“ bereits abgeschafft worden sei und auch Preis gab an, dass es mit der Apothekenreform nun im Bereich der Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln Möglichkeiten gebe, bürokratiearm von der Verordnung abzuweichen, um den Patienten schnell zu versorgen. Laut Bühler gebe es aber immer noch genug Baustellen im Apothekenalltag, an denen digital optimiert werden könnte.

Kritikpunkt Datennutzung durch die Kassen

Die Ärztevertreter und Verbraucherschützer sahen beispielsweise die geplante ausgeweitete Datennutzung durch die Krankenkassen kritisch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hob aber auch die geplante digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwertanwendung auch für gesunde Versicherte mit wenig Arztkontakten hervor. Dies könne die Vorstufe zum digitalen und interaktiven Impfpass sein. Bezüglich der Sammlung der Daten bei den Krankenkassen bestehe jedoch das Risiko, das wirtschaftliche Interessen der Kassen in den Vordergrund gerückt werden könnten. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet das Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“. Für den AOK-Bundesverband handelt es sich hingegen um einen wichtigen Präventionsansatz.

In der Anhörung ging auch Allgemeinmedizinerin Annette Rennert auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen. Auch Professor Dr. Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit.

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