Mit der digitalen Ersteinschätzung kommt eine neue entscheidende Stufe in der Versorgung der Patientinnen und Patienten hinzu. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert ein Monopol für die Apps der Krankenkassen – und damit den Ausschluss kommerzieller Anbieter.
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung den sogenannten digitalen Versorgungseinstieg auf den Weg bringen. Das heißt, der Zugang von Patientinnen und Patienten zur medizinischen Versorgung soll künftig stärker über digitale Wege gesteuert werden. Der vdek fordert, den Zugang über die ePA-Apps der jeweiligen Krankenkassen laufen zu lassen – ohne zusätzliche Sonderwege.
Damit werde ein sinnvoller Startpunkt für eine moderne Primärversorgung markiert, so der vdek. Ein einheitlicher Zugang ermögliche es, Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen und freie Termine über vernetzte Plattformen passgenau nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit zu vergeben.
„Wer gesundheitliche Beschwerden hat und einen Arzttermin sucht, braucht schnelle Orientierung statt eines digitalen Irrgartens“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Der digitale Versorgungseinstieg hilft Versicherten, ihren Bedarf vorab einzuschätzen. Besteht Behandlungsbedarf, kann der erforderliche Termin beim Haus- oder Facharzt direkt mittels einer elektronischen Überweisung gebucht werden. Damit das im Alltag reibungslos gelingt, gehört dieses Angebot an einen zentralen, vertrauten Ort: in die ePA-App der eigenen Krankenkasse.“
Müssten Versicherte erst zwischen verschiedenen Apps und Portalen wechseln, um Symptome zu klären, Termine zu buchen und Befunde abzurufen, entstünden unnötige Hürden. „Wir müssen im Gesundheitswesen endlich Schluss machen mit unübersichtlichen Insellösungen und Doppelstrukturen. Parallele Zugangswege verwirren die Versicherten und müssen am Ende von den Beitragszahlenden doppelt bezahlt werden“, betont Elsner. „Die Krankenkassen sind für ihre Versicherten die erste und vertraute Anlaufstelle. Daher ist es der richtige Weg, den digitalen Versorgungseinstieg in den ePA-Apps der Krankenkassen zu bündeln.“
Liegt der digitale Versorgungseinstieg direkt in der ePA-App, greift laut vdek für die Versicherten alles nahtlos ineinander: Von der Ersteinschätzung über die Terminbuchung bis zur elektronischen Überweisung und dem E-Rezept laufe alles über eine einzige Anwendung. Vorhandene Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) wie die elektronische Medikationsliste, der ab 2027 bundesweit verfügbare Medikationsplan oder frühere Befunde ließen sich zusammen mit der Ersteinschätzung direkt für die Behandlung oder eine Videosprechstunde nutzen.
Und die für die medizinische Ersteinschätzung notwendigen Vorgaben entwickelten die Krankenkassen gemeinsam mit der Ärzteschaft. „Die Behandlung bleibt selbstverständlich in ärztlicher Hand.“
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