Datenschutzrecht

Lauterbach für Impfpflicht ohne Impfregister

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plädiert für eine allgemeine Impfpflicht ohne ein erst noch zu schaffendes Impfregister. „Wir können die Impflicht auch monitorisieren ohne Impfregister“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag im Deutschlandfunk. Er warne davor, auf ein Register zu setzen. „Der Aufbau eines Impfregisters dauert lange und ist auch datenschutzrechtlich nicht unumstritten.“ Auf Details einer Impfstatus-Kontrolle ohne Register wollte er aber nicht eingehen, um noch zu formulierenden Anträgen im Bundestag nicht vorzugreifen.

Zur Begründung einer allgemeinen Impfpflicht wies er auf die seiner Ansicht nach zu niedrige Impfquote hin. Das Virus könne sich auch noch einmal verändern, in dem es wie Omikron höchstansteckend bleibe, aber wieder tödlich wie Delta werde. „So etwas kann niemand ausschließen. Daher sind Werte von 80 Prozent deutlich zu niedrig.“

Lauterbach verteidigte, dass die genaueren PCR-Tests bei der Freitestung für ein vorzeitiges Quarantäne-Ende jetzt vorrangig für Gesundheits- und Pflegepersonal vorgehalten werden sollen. „Wir werden nicht genug PCR-Tests haben, da ist die Kapazität begrenzt“, sagte er. Für andere Gruppen wie in den Schulen sei ein Antigentest ausreichend. Für das Freitesten funktioniere dieser Test sehr gut. «Er funktioniert nicht ganz so gut am Anfang einer Infektion», so Lauterbach, „er funktioniert aber sehr gut, wenn man zurück will.“

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