Nun auch ambulant

Ärzte intensivieren Antikörper-Therapie

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Berlin -

Das Universitätsklinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (TUM) setzt bei der Behandlung von Corona-Patient:innen verstärkt auf eine Therapie mit neutralisierenden Antikörpern. Mit der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA am 12. November könne diese Therapie, die in einem frühen Krankheitsstadium beginnen muss, nun breit eingesetzt werden, teilte das Klinikum am Montag mit. 

Bisher seien bereits über 250 Patienten und Patientinnen damit behandelt worden, sagte der Pandemie-Beauftragte des Klinikums, Christoph Spinner. Die Erfahrungen zur neuen Antikörper-Therapie teile man gern mit Kollegen aus anderen Krankenhäusern, „um gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu bekämpfen“.

Seit Kurzem werde diese Behandlung, die Studien zufolge einen schweren Verlauf zu mehr als 80 Prozent verhindert, auch ambulant angeboten. Das könnte eine neue Chance bedeuten. Denn die im Labor hergestellten monoklonalen Antikörper müssen früh nach der Infektion verabreicht werden, bevor der Körper zu stark selbst Antikörper produziert. Dieser Zeitpunkt ist bei einer Einweisung ins Krankenhaus oft schon überschritten.

Noch müssen Patient:innen für die Therapie an den Tropf. Inzwischen sei dies aber auch als Kurzinfusion möglich, sagte Spinner. Zudem würden Präparate zur Subkutan-Injektion – wie eine Insulinspritze – entwickelt. Die Medikamente stehen über die Bundesnotfallreserve und damit mehrheitlich an den Universitätskliniken zur Verfügung.

„Die Patienten und Patientinnen vertragen die einmalig zu verabreichende Therapie sehr gut“, sagte der Leiter der neuen Covid-19-Ambulanz für monoklonale Antikörper-Therapie am Klinikum, Jochen Schneider. „Relevante Nebenwirkungen sind äußerst selten.“

Die Therapie könne sogar prophylaktisch erfolgen oder unmittelbar nach einem Kontakt mit Sars-CoV-2 gegeben werden – was vor allem für chronisch kranke Menschen ein wichtiger Schutz sein könne. Für den vorbeugenden Einsatz dieser Therapie müssen allerdings noch gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden.

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