Phytopharmaka

Patentstreit um Umckaloabo

, Uhr

Ein internationales Aktionsbündnis hat bei der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München Einspruch gegen das Herstellungspatent der Firma Dr. Willmar Schwabe für das Erkältungsmittel Umckaloabo erhoben. Umckaloabo wird durch das Schwabe-Tochterunternehmen W. Spitzner Arzneimittel vertrieben und ist mit einem geschätzten Umsatz von rund 80 Millionen Euro eines der erfolgreichsten OTC-Arzneimittel Deutschlands.

Das Patent schützt das Verfahren zur Herstellung des Pelargonium-Extraktes, der bei akuter Bronchitis eingesetzt wird. Die Beschwerdeführer erachten das Patent als illegal, da sich der Hersteller am traditionellen Wissen der Afrikaner bediene. Zudem kritisieren sie die Nutzung einer genetischen Ressource des südlichen Afrikas, ohne eine entsprechende Gewinnbeteiligung der dortigen Bevölkerung. Schließlich fechten die Partner das Recht zur exklusiven Behandlungen von Aids und den Folgeerkrankungen der Immunschwäche mit Pelargonium an. Schwabe hält in Deutschland und Europa mehrere Patente auf Pelargonium.

Das Aktionsbündnis - bestehend aus dem Evangelischen Entwicklungsdienst, der African Centre for Biosafety sowie zwei weiteren den Organisationen - fordern die Annullierung der Patente und eine Entschädigung. Da der Bestand an wildwachsenden Geranien durch Abernte deutlich zurückgegangen sei, solle die Firma Schwabe zudem neue Pflanzen setzen.

Nach Angaben des Pharmaunternehmens unterscheidet sich der patentierte Extraktionsprozess bei Umckaloabo völlig von der traditionellen Herstellung der Tinktur. „Unser Herstellungsprozess umfasst 20 Schritte, und wir bekommen ganz spezifische Inhaltsstoffe“, sagte Traugott Ullrich von Spitzner. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ räumte der Marketingchef ein, dass auch neben der Plantagengewinnung stets auch ein kleiner Anteil der Wurzeln aus Wildsammlung stamme.

Auf der UN-Naturschutzkonferenz vom 19. bis 30. Mai in Bonn wollen Regierungsvertreter aus 190 Ländern über Regelungen für den Zugang und die gerechte Verteilung des Nutzens aus der genetischen Vielfalt von Pflanzen beraten. Ein Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist es, dass Konzerne und Forscher die jeweiligen Länder in der Zukunft um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie nach nützlichen Pflanzen suchen. Zudem soll die Bevölkerung vor Ort durch Gewinnbeteiligungen profitieren. Die Konferenz soll die Weichen stellen für ein völkerrechtlich bindendes Vertragswerk, das 2010 beschlossen werden könnte. Das UN-Umweltprogramm (UNEP) hatte kürzlich in einer Studie davor gewarnt, dass der alarmierende Artenschwund der Menschheit die Schlüssel zur Entwicklung neuer Medikamente raube.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Kasse kennt eigene Vertragspreise nicht
Weniger als EK: DAK feilscht mit Apotheker
Verwendung für Drogenkonsum
Spritzen/Nadeln: RKI fragt Apotheken

APOTHEKE ADHOC Debatte