Drittes Quartal 2019

Notdienstpauschale beträgt 280,09 Euro

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Berlin -

Nach dem Rekordwert im ersten Quartal hat sich die Notdienstpauschale zum zweiten Mal nacheinander verringert: Für das dritte Quartal dieses Jahres erhalten Apotheken pro geleistetem Notdienst 280,09 Euro. Das sind 4,25 Euro weniger als im zweiten Quartal mit 284,34 Euro. Die Festsetzung der Notdienstpauschale hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) beschlossen.

Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass zum einen die Rx-Packungszahlen im Vergleich zum Vorquartal um 0,62 Prozent erwartungsgemäß gesunken sind und zum anderen das 3. Abrechnungsquartals einen Notdiensttag mehr hatte. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet.

Nach den vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden von Juli bis September Juni von 19.089 Apotheken insgesamt 101.418 Vollnotdienste geleistet. Im zweiten Quartal waren es 100.532 Vollnotdienste. Anfang Dezember wies das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen resultierenden Einnahmenstand von 28,85 Millionen Euro aus. Dem gegenzurechnen sind die anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 446.825 Euro. Somit verblieb ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von 28,4 Millionen Euro.

Für jede zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung fließen 16 Cent in den NNF. Die Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Im gesamten Jahr 2018 haben die Apotheken insgesamt 114 Millionen Euro zusätzlich für Notdienste erhalten. Die durchschnittliche Pauschale für eine „Schicht“ beträgt also 281,01 Euro. Den NNF gibt es jetzt seit fünf Jahren. Die Politik hatte den Apothekern zur Stärkung gerade ländlicher Apotheken mit vielen Notdiensten einen Zuschuss von 120 Millionen Euro versprochen. Dieser wurde bislang noch in keinem Jahr erreicht, im Rahmen des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird aber über eine Erhöhung der Pauschale nachgedacht.

Im Gesamtjahr 2018 haben die Apotheken exakt 726.373.378 Packungen abgegeben, die für den Fonds relevant sind, verschreibungspflichtige Lifestyle-Präparate fallen zum Beispiel heraus. Die Einnahmen des NNF beliefen sich entsprechend auf etwas mehr als 116 Millionen Euro, leicht über dem Wert von 2017. Davon müssen noch die Verwaltungsausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro angezogen werden, die 5,5 Prozent über dem Vorjahr lagen. Die Personalausgaben schlagen hier mit 780.000 Euro zu Buche.

Damit blieben zum Verteilen an die Apotheker unter dem Strich exakt 114.229.676,83 Euro übrig. Verteilt auf die 406.558 geleisteten Notdienste ergab sich im Durchschnitt die Notdienstpauschale von 281,01 Euro. Der Wert schwankt naturgemäß von Quartal zu Quartal und bewegte sich im Jahr 2018 zwischen 291,78 (Q1) und 268,14 (Q3). In diesem Jahr wurde im ersten Quartal mit 291,88 Euro der bisherige Rekordwert erzielt.

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