Großhandelsabschlag

Lagerwertverluste: Bestelldatum entscheidet

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Durch den neu eingeführten Großhandelsabschlag sind die Apothekeneinkaufspreise zum Jahresbeginn gesunken. Doch unter Umständen drohen den Apothekern für Ware, die erst im Januar geliefert wird, Lagerwertverluste: Bei Direktbestellungen rechnen Pharmahersteller auch in diesem Jahr noch zu den alten Preisen ab, wenn die Arzneimittel im vergangenen Jahr geordert wurden.

Laut Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) müssen Hersteller den Großhandelsabschlag für Präparate entrichten, die sie direkt an die Apotheken vertreiben. Verlangen die Unternehmen im Januar die alten Preise, kommt es zu Lagerwertverlusten. Denn die Krankenkassen erstatten lediglich die neuen, niedrigeren Preise.

Betroffen ist zum Beispiel, wer im Dezember individuelle Allergielösungen beim Hersteller Stallergenes geordert und die Präparate erst in diesem Jahr erhalten hat. Die Januar-Rechnung stellt das Unternehmen zu den alten Konditionen aus.

„Ich verstehe, dass es für die Apotheker ärgerlich ist“, sagte ein Unternehmenssprecher auf Nachfrage. Stallergenes habe sich aber gegen einen Ausgleich entschieden - ohnehin sei der Verlust für die Apotheken relativ gering. Der Sprecher verwies auf gesetzliche Vorschriften, nach denen der Käufer verpflichtet sei, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen. Zudem sei nicht nur Stallergenes, sondern die gesamte Pharmaindustrie von dem Übergangsproblem betroffen.

Stallergenes hat sich Rückendeckung beim Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) geholt: Den betroffenen Apotheken wurde ein Fax des Verbands geschickt, demzufolge die Hersteller grundsätzlich nicht für den Lagerwertverlust verantwortlich sind. Der Herstellerabgabepreis sei unverändert geblieben, die Erhöhung von Abschlägen sei durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe entstanden.

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