Großhandelsabschlag

Hersteller blocken bei Lagerwertverlusten

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Der mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) für 2011 eingeführte Großhandelsabschlag sorgt für Lagerwertverluste in den Apotheken. Die Hersteller sehen sich nicht in der Pflicht, diesen Schaden auszugleichen: Der Lagerwertverlust entstehe durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe; der Herstellerabgabepreis bleibe unverändert, argumentiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

„Die Arzneimittelhersteller haben Verständnis dafür, dass Apotheken einen Ausgleich für ihre Lagerwertverluste verlangen“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. „Da die Verluste aber durch die Erhöhung von Abschlägen auf der Handelsstufe entstanden sind, sind die Hersteller hierfür absolut nicht der richtige Ansprechpartner. Die Hersteller sind nur für den Herstellerabgabepreis verantwortlich.“

Fahrenkamp fordert die Apothekerverbände auf, ihre Mitglieder auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Derzeit würden Hersteller massenhaft mit Anfragen von Apotheken konfrontiert. „Bei allem Verständnis für die schwierige Gemengelage, sind diese Forderungen unbegründet", so Fahrenkamp.

Der Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent führt bei allen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die 2010 eingekauft und 2011 abgegeben werden, zu einem Lagerwertverlust. Dessen Höhe hängt vom jeweiligen Lager ab.

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