Kommentar

Grenzen verzweifelt gesucht

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Früher war es eindeutig: Apotheken durften nur Krankenhäuser im selben Kreis versorgen. Die Grenze, wer damit die Belieferung übernehmen durfte, war damit zwar willkürlich festgelegt. Und wer nicht im Kreis war, war automatisch aus dem Rennen. Trotzdem, das Ziel war klar: Bei kurzen Wegen ist der Apotheker schnell vor Ort.

Heute verwischen Begriffe wie „unverzüglich“ und „bedarfsgerecht“ diese klaren Grenzen. Die räumliche Nähe ist dabei aus Sicht der Richter nicht allein entscheidend: Gut sortierte Arzneimittel-Depots für Notfälle sollen Entfernungen von mehreren hundert Kilometern kompensieren. Die Ärzte sollen die Medikamente selbst entnehmen und beim Apotheker nachbestellen.

Depots ersetzen den Apotheker, die pharmazeutische Betreuung beschränkt sich auf das gewissenhafte Auffüllen eines Arzneimittellagers. Fernbeziehung statt persönlicher Kontakt: Telefon und Mail sollen ausreichen. Dafür soll der Apotheker ordentlich im stillen Kämmerlein recherchieren.

Dabei sollten die Apotheker eigentlich sogar verstärkt mit auf Station präsent sein. Jetzt müssen sich die Mediziner bei relevanten Fragen melden. Warum eigentlich die Arzneimittel nicht gleich zentral an alle Krankenhäuser schicken? Ein gut sortiertes Lager, viele Depots in den Kliniken und eine schnelle Internetverbindung. Im Notfall wird halt unverzüglich per Express oder Hubschrauber geliefert.

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