Sterilrezepturen

Graue: Hilfstaxe verbietet Zyto-Importe

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Berlin -

Angefangen hat es mit der sogenannten Holmsland-Affäre: 2007 wurden Ermittlungen gegen zunächst 100 Zyto-Apotheken aufgenommen, weil sie bei der Anfertigung von Sterilrezepturen auf in Deutschland nicht zugelassene Präparate zurückgegriffen haben sollen. Seitdem sind immer neue Fälle aufgetaucht, die heute verschiedene Gerichte beschäftigen. Gestritten wird vor allem über die Frage, ob es sich bei den Anfertigungen rechtlich um Rezepturen oder Fertigarzneimittel handelt.

 

Die Zyto-Apotheker hatten sich mit einem Gutachten des Stuttgarter Pharmarechtlers Dr. Heinz-Uwe Dettling munitioniert – teilweise mit Erfolg: Das Landgericht München II etwa folgte der Argumentation, dass Zytostatikalösungen Rezepturen seien und deren Ausgangsstoffe damit als Chemikalien und nicht als nicht-zugelassene Fertigarzneimittel betrachtet werden müssten. Das Gericht sprach den Apotheker frei; die Staatsanwaltschaft München zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof.

Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, hatte die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Holmsland-Affäre unterstützt. Er kann die Argumenation der Zyto-Apotheker und ihres Rechtsexperten nicht nachvollziehen: Die Sterilherstellung sei als Veränderung eines Fertigarzneimittels einzustufen, wenn der Wirkstoff beispielsweise mit Kochsalzlösung verdünnt werde. Damit dürften nur zugelassene Zytostatika eingesetzt werden.

 

 

Mit der Auffassung hat er auch die Kassen überzeugt: Seit März dürfen bei der Parenteralia-Herstellung nur noch in Deutschland zugelassene Präparate verwendet werden. „Mit der neuen Hilfstaxe ist auch vertraglich verankert, was bereits vorher gegolten hat“, sagt Graue. Grundsätzliche dürften nur Präparate mit einer Zulassung für Deutschland verwendet werden: „Sonst bräuchte man ja gar keine Zulassungen.“ Er hofft, dass die vertragliche Regelung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband auch Einfluss auf die laufenden Gerichtsprozesse hat.

Graue kritisiert aber nicht nur den Einsatz von nicht-zugelassenen Präparaten, sondern auch das System mit Kick-Back-Zahlungen, über das der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. „Das System ist krank.“ Gerade weil die tatsächlichen Einkaufspreise der Apotheken nach wie vor intransparent seien, entschieden sich immer mehr Krankenkassen für Ausschreibungen.

Auch Graue ist gegen die Selektivverträge – aus seiner Sicht müssten jedoch die Herstellerabgabepreise für Zytostatika festgelegt werden und der Arbeitspreis für die Apotheke erhöht werden. Nur so ließe sich das Problem der Rabatte endgütlig aus der Welt schaffen.

 

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