Kommentar

Flickenteppich für Apotheken

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Wie viel Freiheit brauchen Apotheken? Der wirtschaftliche Druck steigt. Ökonomen raten Pharmazeuten, sich neue Einnahmequellen jenseits der Krankenkassen zu erschließen. Doch Pharmazieräte schränken das Engagement immer wieder ein. Über Sinn und Unsinn etwa von Gesundheitsreisen oder Kosmetikbehandlungen in Apotheken kann und wird noch lange diskutiert werden. Eine klare Ansage braucht es trotzdem: Denn Apotheken brauchen verbindliche, bundesweit gültige Vorgaben.

Zur Zeit gibt es einen bunten Flickenteppich: Ob und unter welchen Voraussetzungen Apotheken zum Beispiel Kosmetikkabinen betreiben dürfen, hängt nicht selten von der Entscheidung des jeweiligen Amtsapothekers ab. Einige legen strengste Maßstäbe an und wollen Kosmetikkabinen am liebsten ganz aus der Apotheke verbannen. Andere sehen es gelassener und verzichten auf strenge Vorgaben.

Das Problem: Kosmetikbehandlungen kommen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht vor. Ob die Novelle Klarheit bringt, bleibt abzuwarten. Bislang haben Juristen auf Behörden- und Apothekenseite viel Spielraum, um über apothekenübliche Ware, Nebengeschäfte und anzeigenpflichtige Tätigkeiten von Apothekenleitern zu streiten.

Mit Spannung erwartet die Branche das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Zum ersten Mal entscheiden Richter über Kosmetikbehandlungen in Apotheken. Und weil die ApBetrO bundesweit gilt, ist ihre Auslegung vermutlich für alle Apotheken von Interesse.

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