Ersatzkassen

36-Prozent-Quote für Teststreifen

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Berlin -

Seit dem 1. August gilt ein neuer Arzneiversorgungsvertrag für Versicherte von Barmer, TK & Co: Mit der Vereinbarung haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) unter anderem die Quote für preiswerte Blutzuckerteststreifen erhöht. Statt 10 Prozent müssen künftig 36 Prozent aller abgegebenen Teststreifen aus der günstigeren Preisgruppe stammen.

Das System mit zwei Preisgruppen wurde 2010 eingeführt: In der Gruppe der preiswerten Teststreifen sind überwiegend generische Anbieter zusammengefasst. Für bis zu 102 Teststreifen erhalten die Apotheken 23,45 Euro je 50 Stück, für bis zu 299 jeweils 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen je 20,10 Euro pro 50er-Packung. Für Teststreifen, die nicht in der Liste enthalten sind, erhalten die Apotheken je nach Preisstaffel 26,35 Euro, 24,30 Euro beziehungsweise 22,95 Euro pro Packung.

An den Preisen hat sich mit dem neuen Vertrag nichts geändert. Auch die Bedingungen für die Substitution sind gleich geblieben: Die Apotheken sind demnach berechtigt, namentlich verordneten Blutzuckerteststreifen gegen andere auszutauschen. Ist dies nicht möglich, weil der Arzt die Substitution verboten hat, muss der Apotheker das Rezept mit einem Sonderkennzeichen versehen.

Die Apotheker sind verpflichtet, 36 Prozent der verordneten 50er-Packungen mit Teststreifen der günstigen Preisgruppe zu beliefern. Der erste Zeitraum ist vergleichsweise kurz und umfasst lediglich August und September. Danach wird die Quote halbjährlich kontrolliert. Erreicht ein Apotheker den nötigen Prozentsatz nicht, wird ihm die Preisdifferenz von 2,95 Euro pro Packung in Rechnung gestellt.

Die Erhöhung der Quote kommt nicht unerwartet: Von der Einführung der Substitution im Bereich der Blutzuckerteststreifen hatte sich der vdek eine „Veränderung der Marktlage“ erhofft, von der eine sukzessive Quotenerhöhung ausgehen sollte.

In dem neuen Arzneiversorgungsvertrag wurde außerdem festgelegt, dass Apotheken Beschaffungskosten bis zur Höhe von 9 Euro abrechnen können, ohne zuvor die Genehmigung der Krankenkassen einholen zu müssen. Das gilt für Arzneimittel, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden. Diese Regelung gilt bis Jahresende. Bisher mussten Apotheken für Beschaffungskosten über 6 Euro eine Genehmigung einholen.

Eine weitere Neuerung findet sich bei den Blutgerinnungsstreifen: In dem Vertrag von 2010 war festgelegt, dass Apotheken den Kassen für Coagu Chek-Teststreifen 50,72 Euro für 12 Stück und 165,92 Euro für 48 Stück in Rechnung stellen sollen. Ab August berechnet sich der Preis aus dem aktuellen Apothekeneinkaufspreis plus einem Zuschlag von 5 Prozent und der Mehrwertsteuer. Diese Regelung umfasst auch alle Reimporte.

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