Packungsgrößenverordnung

Die skurrilen Regeln der Substitution

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Die Vorschläge zur Substitution in der Apotheken-Software sind nach den neuen Regeln zuweilen skurril. Je nach Kombination aus Stückzahl oder N-Klasse auf der Verordnung spuckt die EDV unterschiedliche Ergebnisse aus. Während die Apotheker Retaxationen befürchten, gerät der Markt in Bewegung.

Vertrackt ist die Situation beispielsweise bei Omeprazol: Die Firma KSK hat (neben anderen Herstellern) ihre 15er-Packung noch als N1 gemeldet - nach den neuen Regeln zu Unrecht. Bei N-Verordnungen taucht sie deshalb in der Software auf, der Apotheker soll zugunsten des Rabattarzneimittels substituieren.

Anders bei Verordnungen über 15 Kapseln: Bei Herstellern, die richtig als „nicht therapiegerecht“ gelistet sind, blendet die Software die N-Artikel aus. Es kommt keine Aufforderung zum Austausch. Nur bei Präparaten, die vom Hersteller ebenfalls (falsch) als N1 gemeldet wurden, kommt der Hinweis auf KSK. Die Austauschregeln hängen somit vom Suchbegriff des Apothekers ab.

Bei KSK spürt man die Folgen bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Arzneimittel-Neuordnungsgesetzes (AMNOG): Weil die meisten Hersteller richtig gemeldet haben, ist der Absatz der N1-Packung nach Angaben des Herstellers zuletzt eingebrochen. Bislang war die N1 wegen der marktüblichen Stückzahl die erfolgreichste Einheit im Rabattvertrag.

Sehr viel besser als zuvor laufen dagegen die größeren Einheiten: Die 98er-Packung ist eine „echte“ N3 und muss nach den neuen Regeln auch bei Verordnungen über 100 Kapseln zwingend substituiert werden. Je nach Region hat sich der Absatz des Herstellers nach eigenen Angaben verzehnfacht.


Auch die N2-Packung mit 28 Kapseln wird vorübergehend mehr verkauft. Hier profitiert KSK wiederum davon, dass die Packung als N2 gemeldet wurde. Eigentlich liegt die N2-Spanne bei Omeprazol seit Januar bei 45 bis 55 Stück. Die Software empfiehlt bei N-Verordnungen heute aber einen Austausch zugunsten des Rabattpartners.

Nicht angezeigt wird dagegen die kleinere N3 mit 56 Stück, obwohl sie viel näher an einer Normgröße liegt. Eine typische Verordnung über 60 Stück liegt nämlich außerhalb der N-Spannen und muss nach Lesart des Deutschen Apothekerverbands (DAV) exakt erfüllt werden. KSK hätte sich gewünscht, dass die Spannenregel mit prozentualen Abweichungen auch auf solche Verordnungen angewandt wird.

Trotzdem zahlt sich die Umstellung für KSK unterm Strich aus: Nach Hochrechnungen aus dem Markt hat der AOK-Rabattpartner beim Omeprazol-Umsatz Hexal von Platz 1 verdrängt. Ausschlaggebend ist dabei das Geschäft mit der N3-Packung.

Im Februar dürften sich die Anteile erneut verschieben: In der aktualisierten Software müssten dann alle Präparate nach den neuen Normgrößen gelistet sein. Eine Substitution außerhalb der Spannen wäre endgültig nur noch über exakte Stückzahl-Verordnungen möglich - und für die Apotheken wäre Einiges klarer.

Allerdings lägen dann mehrere Rabattarzneimittel außerhalb der Spannen, was den Krankenkassen nicht passen dürfte. Derzeit verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) noch über die konkreten Vorgaben. Eine Einigung soll in diesem Monat erfolgen.

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