DAV sieht Steuerberater-Initiative skeptisch | APOTHEKE ADHOC
Kassenabschlag 2009

DAV sieht Steuerberater-Initiative skeptisch

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) glaubt nicht, dass die Apotheken wegen der zum Teil verspäteten Rückzahlung der Kassenabschläge im Jahr 2009 weitere Zahlungen von den Krankenkassen fordern können. Einen entsprechenden Vorstoß der Steuerberatergesellschaft Apo-Audit sieht man beim DAV kritisch.

 

Apo-Audit beruft sich bei der gerichtlich angeordneten Umsetzung des Schiedsspruchs für das Jahr 2009 auf die Zehn-Tages-Frist. Demnach hätten einige Kassen die Differenz von 55 Cent pro Arzneimittel zu spät an die Apotheken gezahlt. Weil sie damit ihren Anspruch auf den Abschlag einbüßten, müssten sie den Betrag nachzahlen, so die Steuerberater von Apo-Audit.

Aus Sicht des DAV kann man das Sozialgesetzbuch und den Rahmenvertrag so nicht auslegen: „Mit dieser Bestimmung ist das normale Abrechnungsgeschäft der Apotheken gegenüber den Krankenkassen gemeint. Über die Rückzahlung der zu viel gezahlten Abschläge hinaus sieht der DAV derzeit keine weiteren Ansprüche der Apotheken in diesem Kontext gegeben“, hieß es auf Nachfrage.

Auch die Krankenkassen lehnen die Forderungen der Steuerberater ab. Der GKV-Spitzenverband beruft sich das Sozialgericht Berlin, das den Schiedsspruch im Hauptsacheverfahren in erster Instanz kassiert hatte. Verhandlungen mit Vertretern von Apo-Audit hatte der GKV-Spitzenverband abgelehnt.

Die Steuerberater wollen jetzt selbst einen Musterprozess durchfechten. Apo-Audit-Gründer Dr. Bernhard Bellinger betont, dass er für das Eintreiben der Kassenabschläge kein Honorar nimmt: „Ich mache mir mit dieser Geschichte also gerade nicht die Taschen voll. Vielmehr kalkulieren wir mit einem Aufwand von 8000 Euro nur für die Mandanten meiner Kanzlei, von denen voraussichtlich alleine 2000 Euro auf Porto-Kosten für die Einschreiben entfallen“, so Bellinger. Auch die Datenbeschaffung sei ein kostenfreier Service für die Apotheken. Vermutlich spekuliert der Steuerberater darauf, dass sich die Aktion im Erfolgsfall allein durch den Imagegewinn rentieren würde.

 

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