Kassenabschlag

1,75 Euro: Rechenzentren warten auf DAV

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist fest entschlossen, den Krankenkassen ab Januar nur noch einen Rabatt von 1,75 Euro zu gewähren. Um die in der vergangenen Woche beschlossene Resolution umzusetzen, müssten die Apotheker aber ihre Rechenzentren mit ins Boot holen. Noch wurden diese nicht informiert. Die meisten Anbieter wollen dem Wunsch der Apotheker folgen. Ganz ohne Risiko ist die Kürzung des Kassenabschlags ohne Einverständnis der Kassen jedoch nicht.

Die Mitgliederversammlung des DAV hatte sich bei der Resolution auf den Gesetzestext bezogen: Aus Sicht der Apotheker ist die Anhebung des Zwangsrabattes auf 2,05 Euro ein Sonderopfer, das zu Beginn des Jahres 2013 ausläuft.

Nach den ersten beiden Verhandlungsrunden war jedoch bekannt geworden, dass der GKV-Spitzenverband anderer Auffassung ist: Es gebe kein Sonderopfer, die 2,05 Euro seien gesetzlich festgeschrieben worden und somit auch für das kommende Jahr die Verhandlungsbasis.

Das standeseigene Rechenzentrum NARZ würde der DAV-Resolution folgen: „Die Rechtslage ist klar. Wir müssen zum alten Abschlag von 2009 und 2010 zurückkehren“, so Vorstand Dr. Jörn Graue. Obwohl er noch keine Aufforderung vom DAV erhalten habe, sei das NARZ bereits angewiesen, ab der Januarrechnung nur noch 1,75 Euro zu gewähren. Als Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins hatte Graue die Entscheidung des DAV mitgetragen.

Auch ein Sprecher des ARZ Haan gab an, dass man einer entsprechenden Aufforderung des DAV nachkommen würde. Die Unternehmen wollen sich jedoch vorher absprechen. Ein Sprecher der VSA sagte: „Wir legen darauf Wert, dass die Rechenzentren eine einheitliche Linie fahren.“ Die Entscheidung über die Höhe des Abschlags wolle man erst nach Gesprächen mit den Mitbewerbern treffen. Der größte private Anbieter, AvP, wartet nach wie vor auf eine Nachricht des DAV: „Wir erwarten eine klare Stellungnahme“, so Geschäftsführer Klaus Henkel.

Die Apotheker würden mit den 1,75 Euro allerdings auch ein Risiko eingehen: Schließlich sind die Verhandlungen gesetzlich verankert, der von den Rechenzentren abgerechnete Wert wäre in diesem Fall aber nicht das Ergebnis einer Einigung oder eines Schiedsspruchs. Im schlimmsten Fall könnten die Kassen sich dazu entscheiden, die Rechnungen nicht mehr ganz zu bezahlen.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich auf Nachfrage nicht zu seinem Vorgehen äußern. Drastische Maßnahmen der Kassen werden in der Branche allerdings schon wegen des Haftungsrisikos ausgeschlossen. Zahlungskürzungen könnten schließlich tausende wirtschaftlich bedrohte Apotheken in den Ruin reißen. Ein solches Risiko könnten wahrscheinlich auch die Kassen nicht eingehen.

In jedem Fall muss sich der GKV-Spitzenverband schnell entscheiden: Die Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Rechnungen innerhalb einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zu begleichen. Geschieht dies nicht, entfällt der Anspruch auf einen Rabatt komplett.

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