Erste behördlich angeordnete Schließung

Betriebserlaubnis weg: Polizei muss Apotheke schließen

, Uhr aktualisiert am 27.11.2025 11:28 Uhr
Berlin -

In Frankfurt am Main hat die Polizei eine Apotheke geschlossen. Dies geschah auf Anordnung des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP). So etwas habe es zuvor noch nie gegeben, sagt eine Amtssprecherin. Bereits zuvor war der Betrieb wegen unzuverlässiger Öffnungszeiten aufgefallen.

Die St. Raphael Apotheke in Frankfurt ist zu. Der Betrieb sei zu schließen gewesen, „da der Inhaber nicht mehr im Besitz einer Erlaubnis zum Betrieb der Apotheke ist“, sagt die Behördensprecherin. Laut § 5 Apothekengesetz (ApoG) hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen, wenn diese ohne Erlaubnis betrieben wird.

Das Landesamt sah sich in diesem Fall offenbar zu einer harten Maßnahme gezwungen. Denn es sei „die erste behördlich angeordnete Schließung einer Apotheke“ in Hessen. „Die Polizei war in Amtshilfe für das HLfGP tätig“, sagt die Sprecherin. Die Gründe dafür sind nicht bekannt.

Im Allgemeinen kann die Approbation entzogen werden, wenn eine schwere Straftat, wiederholte Verstöße gegen das Gesetz oder gegen die Berufsordnung vorliegen. Dabei geht es auch um die Außendarstellung und die Würde des Berufsträgers oder der -trägerin.

Ein polizeiliches Siegel an einer Apothekentür. Mehr dazu im Artikel.
Siegelmarke an Apothekentür: Die Polizei in Hessen hat die St. Raphael Apotheke in Frankfurt geschlossen.Foto: Sabine Schramek

Apotheke versiegelt zurückgelassen

Generell seien Verfahren zum Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke selten, so die HLfGP-Sprecherin. Es gebe „ein bis zwei Verfahren im Jahr“. Die St. Raphael Apotheke wurde von der Polizei Hessen versiegelt, um sicherzugehen, dass der Betrieb nicht mehr betreten wird: „Wer dieses Siegel unbefugt beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht oder den dadurch bewirkten Verschluss unbefugt unwirksam werden lässt“, mache sich strafbar, heißt es auf der Siegelmarke von Mitte Oktober.

Inhaber als unzuverlässig bekannt

Die Apotheke liegt in einem Wohngebiet im Frankfurter Süden. Die nächsten Apotheken sind mehr als einen Kilometer entfernt. Dort war die „Unzuverlässigkeit“ des Kollegen bei den Öffnungszeiten immer wieder ein Thema, wie eine Inhaberin sagt. „Es ging eine lange Weile, dass er mal offen oder zu hatte.“ Immer wieder seien Kundinnen oder Kunden gekommen, weil sie ihre Medikamente nicht abholen konnten.

Manche E-Rezepte habe der Inhaber im Anschluss auf Bitten der Kundschaft „zurückgegeben“, sagt die Apothekerin. Meistens habe man jedoch ein neues über die Praxis anfordern müssen. „Wir haben nie genau gewusst, wann er nicht geöffnet hat.“ An die Öffnungszeiten habe er sich nicht immer gehalten. Dies bestätigt auch ein Blick in die Rezensionen bei Google.

Dort wird die Apotheke als „vorübergehend geschlossen“ geführt. Die Internetseite ist nicht aktualisiert und präsentiert sich auf den ersten Blick als geöffneter Betrieb. Auch bei Plattformen wie Gesund.de ist die Apotheke gelistet, allerdings mit dem Hinweis, dass bei dieser Apotheke noch keine Bestellung möglich sei.

In den Nachbarapotheken und bei der Kundschaft wird über eine Wiedereröffnung spekuliert: „Wir werden nach wie vor gefragt, ob die Apotheke wieder aufmacht“, sagt die Inhaberin. „Ob und gegebenenfalls wann die Apotheke wieder eröffnet wird, ist nicht bekannt“, erklärt die Sprecherin des Landesamts. „Voraussetzung für eine Wiedereröffnung wäre, dass eine Erlaubnis zum Betrieb der Apotheke beantragt und diesem Antrag stattgegeben wird.“ Vor der erneuten Inbetriebnahme sei eine Abnahme der Apotheke durch das HLfGP erforderlich.

* Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung hieß es, laut dem Polizeipräsidium wurde dem Apotheker durch das Regierungspräsidium Darmstadt die Approbation entzogen. Diese Information der Frankfurter Polizei ist dem HLfGP zufolge nicht korrekt. Der Apotheker besitzt weiterhin seine Approbation.

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