Apotheker müssen wegen Filialabsprache zahlen | APOTHEKE ADHOC
Kartellrecht

Apotheker müssen wegen Filialabsprache zahlen

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Wegen illegaler Absprachen müssen sieben Apotheker aus dem Eichsfeld Bußgelder in Höhe von 13.000 bis 16.000 Euro bezahlen. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden. Die Richter bestätigten damit entsprechende Bußgeldbescheide der Landeskartellbehörde.

Das OLG stufte eine Gebietsabsprache der Apotheker aus Duderstadt und Gieboldehausen als rechtswidrig ein. Die Pharmazeuten hatten sich vertraglich gegenseitig dazu verpflichtet, keine Filial-Apotheken in ihrer Region zu eröffnen. Derartige Absprachen über die Aufteilung von Märkten werden von den Kartellbehörden als schwerwiegende sozialschädliche Wettbewerbsbeschränkungen verfolgt.

Zuvor hatten sechs der Eichsfelder Apotheker bereits dem siebten Pharmazeuten die Kosten für eine von diesem gepachtete und eingerichtete Apotheke in der Region erstattet, um damit deren Eröffnung zu verhindern. Auch dies bewertete das OLG als illegal.

Die Behörden waren den Eichsfelder Apothekern eher durch Zufall auf die Spur gekommen. Bei Ermittlungen gegen einen der Pharmazeuten in anderer Sache hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die schriftlich festgehaltenen Absprachen entdeckt und diese dann an die Kartellbehörde weitergeleitet.

Die rechtswidrigen Verträge seien maßgeblich von einer Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät aus Göttingen erstellt worden, die sich auf die Beratung von Ärzten und Apotheken spezialisiert habe, sagte ein Ministeriumssprecher. Ob rechtliche Schritte auch gegen diese Kanzlei eingeleitet werden sollen, werde derzeit geprüft.

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