Apotheken-EDV

Hersteller greift Softwarehaus an

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Berlin -

Der Herstellerrabatt führt regelmäßig zu Streit zwischen Apotheken und der Industrie. Pharmaunternehmen beklagen zuweilen, dass mehr Packungen abgerechnet werden als ausgeliefert wurden. Der Grund für solche Unstimmigkeiten liegt auch in einer Funktion der Apothekensoftware – dem „gegeben anstatt“. Das Softwarehaus Awinta hat diese Möglichkeit zum Jahresbeginn entfernt. Gegenüber Apotheken teilt der EDV-Anbieter mit, ein Pharmahersteller habe eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Mit „gegeben anstatt“ kann der Apotheker ein anderes Präparat ausbuchen als tatsächlich auf das Rezept gedruckt wird. Wenn dies zur Umgehung der Rabattverträge oder zum Aufhübschen der Importquote eingesetzt wird, ist das illegal.

In der Praxis kommt die Funktion aber auch zum Einsatz, wenn beispielsweise die vom Arzt verschriebene Menge nicht in einer Packung verfügbar ist. Der Apotheker muss dann „stückeln“, was in den Lieferverträgen detailliert geregelt ist. Die Möglichkeit zum „Stückeln“ bietet jede Software, der Austausch vollkommen unterschiedlicher Präparate ist dagegen nicht bei allen Anbietern möglich.

Welcher Hersteller Awinta abgemahnt hat, wollte das Softwarehaus nicht verraten. Offenbar ist die Firma aber gegen keinen anderen EDV-Anbieter vorgegangen – zumindest wurde aus Anwenderkreisen nicht berichtet, dass Funktionen entfernt wurden.

Das Dumme für Awinta: Mit dem Abschalten von „gegeben anstatt“ ist bei der Produktlinie Infopharm* derzeit auch eine Stückelung nicht mehr möglich. Den Apothekern wird aber versichert, dass es hierzu noch in diesem Monat eine Lösung geben soll. Awinta teilte auf Nachfrage mit: „Aus dem Kreis der Anwender erreichten uns Hinweise darauf, dass es Situationen gibt, wo das Stückeln unverzichtbar ist. Diese prüft Awinta derzeit.“

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* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, bei Awinta sei derzeit ein Stückeln nicht möglich. Korrekt ist, dass dies auf die Produktlinie Infopharm zutrifft.

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