Änderung der MPAV

Apotheken dürfen Influenza-Tests verkaufen

, Uhr
Berlin -

Apotheken dürfen ab sofort auch Influenza-Selbsttests an Kund:innen abgeben. Eine entsprechende Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ist Ende Mai in Kraft getreten. Damit ist auch der Verkauf von Kombitests (Corona/Influenza A+B/RSV) in Apotheken jetzt legal.

Für die Corona-Laientests wurde schnell eine Ausnahme geschaffen, bei Influenza-Tests galt bislang noch der Arztvorbehalt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte Mitte Januar auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC erklärt, dass gemäß der MPAV „Laientests zum Nachweis von Influenzaviren nicht an Laien abgegeben werden“ dürfen.

Weil beispielsweise auch HIV-Tests frei im Handel verfügbar sind, gab es reichlich Kritik an der strikten Haltung des BMG. Auf Anfrage eines Hamburger SPD-Abgeordneten hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach mitgeteilt, dass er in den Kombinationstest einen sinnvollen Beitrag in akuten Erkältungswellen sehe, „indem sie meldepflichtige von gewöhnlichen Atemwegsinfektionen zu unterscheiden helfen“.

Die seinerzeit vom Minister angekündigte Anpassung der MPAV ist nun erfolgt. Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 der MPAV wurde um „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den Nachweis von Influenzaviren bestimmt sind“ ergänzt. Sogar seinen Zeitplan hat das BMG damit eingehalten.

Mitten in der harten Erkältungswelle Anfang des Jahres mussten Apotheken, Drogeriemärkte und Discounter die Kombi-Tests vorerst aus den Regalen nehmen. Um die Regierung zu einer Klarstellung zu bewegen, hatte die Hamburger Firma TAGMAH, die den Selbsttest „Combo4“ (RSV/Influenza A+B/Corona) vertreibt, eigens bei einer Fachanwältin für Medizinrecht ein Gutachten in Auftrag gegeben. Demnach wäre es sogar vor der Anpassung der Rechtslage „vertretbar“ gewesen, die Kombitest an Laien abzugeben. Rechtssicherheit gab es aber bis zur nunmehr erfolgten MPAV-Anpassung nicht.

Das BMG hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung geändert. Der Bundesrat hat zugestimmt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Milchsäurebakterien
Übergangsfrist für Vagiflor
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Willkommen in der Durchschnittsapotheke
Arzneimittelverschreibungsverordnung
Telefon und Anschrift immer Pflicht
Negativtrend bei Filialen
Wieder Einbruch bei 4er-Verbünden

APOTHEKE ADHOC Debatte