Abda: Influenza-Tests in Apotheken | APOTHEKE ADHOC
Stellungnahme zur MPAV

Abda: Influenza-Tests in Apotheken

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Berlin -

Nachdem die Laientests zum Nachweis von Influenzaviren kurzfristig aus dem Verkehr gezogen wurden, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sie über eine Änderungsverordnung freigeben. Die Abda begrüßt das und wünscht sich zusätzlich die Klarstellung, dass auch Apotheken die Tests durchführen können.

Das BMG will die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) anpassen und damit Influenza-Laientests zulassen. Für den Markt attraktiv sind insbesondere Kombinationstests auf Influenza, Corona und RSV.

Die Abda findet diese Lockerung gut: „Hierdurch wird ein niedrigschwelliger Zugang der Bevölkerung zu laientauglichen Tests ermöglicht, die einen Nachweis von Influenzaviren ermöglichen.“ Während der Corona-Pandemie habe sich die Bevölkerung daran gewöhnt hat, Infektionsrisiken mit Selbsttests zu detektieren und potenziell zu minimieren.

Apotheken haben sich bewährt

Allerdings würde es die Abda darüber hinaus für „sachgerecht“ halten, dass solche Tests auch in Apotheken durchgeführt werden dürfen – analog zu den Corona-Tests. „Nicht alle Menschen können und wollen solche Tests selbst anwenden, sondern vertrauen auf die Durchführung durch sachkundige Dritte, ohne gleich den Arzt aufsuchen zu wollen“, heißt es zur Begründung.

Dass die Apotheker für die Durchführung derartiger Tests qualifiziert sind, hätten sie während der Corona-Pandemie bewiesen, ist man bei der Abda pberzeugt. Es sei auch nicht begründbar, dass Laien diese Tests selbst durchführen dürfen, Apotheker mit der nötigen Sachkunde derartige Tests hingegen nicht.

Und zur Sicherheit wird in der Abda-Stellungnahme die Ärzteschaft gleich mit beschwichtigt: „Mit einer entsprechenden Regelung würde auch ein notwendiger Arztbesuch nicht verhindert ‒ sei es zur diagnostischen Bestätigung des positiven Testergebnisses und zur Einleitung einer eventuell erforderlichen Behandlung oder sei es für die Krankschreibung.“ Die Abda rege eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an, um eine fachlich überwachte Durchführung patientennaher Tests auf Influenzaviren in der Apotheke zu ermöglichen.

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