Grippeimpfstoffe

AOK darf Apotheken verhandeln lassen

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Die AOK Nordost darf die Versorgung mit Grippeimpfstoffen in Berlin für die Saison 2011/12 wie geplant neu regeln. Die Kasse hatte mit dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) Erstattungspreise ausgehandelt; der BAV hatte sich seinerseits um die Einkaufskonditionen für die Apotheken gekümmert. Ein Nachprüfungsantrag des schweizerischen Pharmakonzerns Novartis gegen das Konstrukt wurde von der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens war demnach insbesondere die Frage, ob künftig bei Vereinbarungen über Erstattungspreise für Grippeimpfstoffe Ausschreibungen erforderlich sind. Die AOK hatte im November federführend für die Krankenkassen mit dem BAV neue Erstattungsbeträge für die Versorgung in der Saison 2011/12 vereinbart.

Die D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center GmbH, ein Tochterunternehmen des BAV, hatte daraufhin Kooperationsvereinbarungen mit den Herstellern Stada, CSL und Baxter über die Einkaufspreise für die Apotheken geschlossen.

Novartis sah in dem Vorgehen offenbar einen Verstoß gegen das Vergaberecht. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Herstellern und der D.S.C. seien der Krankenkasse zuzuordnen, argumentierte der Hersteller. Da die Kasse ein öffentlicher Auftraggeber sei, seien die Verträge ausschreibungspflichtig.

Die Vergabekammer sei dieser Auffassung zu Recht nicht gefolgt, teilte die AOK mit. In der Entscheidung werde betont, dass die Apotheken ein hohes eigenes Interesse an günstigen Einkaufbedingungen hätten. Durch den Abschluss sei insbesondere gewährleistet worden, dass auch weiterhin alle Apotheken an der Versorgung teilnehmen könnten. Die AOK will die Versorgung nun nach dem neuen Modell fortsetzen.

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