Hilfstaxe

1. Januar 2024: Preise für Aqua purificata werden gelöscht

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Berlin -

Zum 1. Januar findet die Hilfstaxe Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) keine Anwendung mehr – eine Ausnahme sind Cannabisblüten. Das gilt auch für Aqua purificata. Der GKV-Spitzenverband habe keine Zusage zur Weitergeltung der Preise gegeben. Somit werden diese zum neuen Jahr von der Abdata ebenfalls gelöscht.

In der Hilfstaxe sind Aqua purificata plus Zuschlag und Aqua purificata Qualitätszuschlag zu finden. Die Preise sind unabhängig von den Einkaufspreisen. Pro 1000 ml können 80 Cent in Rechnung gestellt werde. Der Qualitätszuschlag liegt bei 1,46 Euro. Doch die Preise gelten im neuen Jahr nicht mehr. Die Rückmeldung des GKV-Spitzenverbandes ist eindeutig. Es gibt keine Zusage, dass die Preise weitergelten.

Was bedeutet das für die Apotheke?

Aqua purificata, das in der Apotheke gewonnen wird, kann ab dem 1. Januar 2024 nur noch als Leitungswasser abgerechnet werden. So die Auffassung des DAV. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit abgepacktes, industriell hergestelltes Aqua purificata zu beziehen und für die Rezepturherstellung zu verwenden. Hier erfolgt die Abrechnung nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung.

Gereinigtes Wasser wird aus Trinkwasser hergestellt, weil dieses aber nicht die erforderliche pharmazeutische Qualität besitzt, muss es den Prozess der Destillation, Ionenaustauscher, Umkehrosmose oder andere geeignete Methoden durchlaufen, um zu Aqua purificata zu werden. An die Flüssigkeit werden verschiedene Anforderungen gestellt, so müssen weniger als 100 Keime pro ml Wasser enthalten sein – Konservierungsmittel oder Zusatzstoffe sowie Fäkalkeime dürfen nicht enthalten sein.

Wird industriell hergestelltes Aqua purificata bezogen, muss der Ausgangsstoff in der Apotheke auf Identität geprüft werden. Hier kommt die Bestimmung des Brechungsindexes zum Einsatz.

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