Berlin - Nicht alle Konservierungsmittel sind für Kinder geeignet. Insbesondere bei oral einzunehmenden Darreichungsformen sollte auf das Alter geachtet werden. Bei pädiatrischen Rezepturen kann es vorkommen, dass Grundlagen dem Alter entsprechende ausgetauscht werden müssen. Einen passenden Download mit den Anwendungseinschränkungen der einzelnen Konservierungsstoffen gibt es hier.
Generell gilt: Bei der Herstellung von Rezepturen für Kinder ist neben der Dosierung des Wirkstoffes auch auf die Dosierung und Art des eingesetzten Konservierungsmittels zu achten. Nicht jede Substanz ist für jedes Alter geeignet – insbesondere bei Kleinkindern unter zwei Jahren ist Vorsicht geboten.
Folgende Stoffe sollten bei oral einzunehmenden Rezepturen bei Kindern unter zwei Jahren nicht eingesetzt werden:
Natriumbenzoat kann das Bilirubin aus der Albuminbindung verdrängen und zu einem Ikterus führen. Der Stoff wird in Konzentrationen bis zu 0,2 Prozent eingesetzt und wirkt in pH-Bereichen <5 konservierend. Die Suspensionsgrundlage Syrspend (Fagron) enthält Natriumbenzoat und sollte daher bei Kindern unter zwei Jahren keine Anwendung finden.
Statt Sorbinsäure kann eine Rezeptur auch mit Benzoesäure konserviert werden – die Einarbeitung verläuft ähnlich: Aufgrund der schlechten Wasserlöslichkeit der Benzoesäure wird das leicht wasserlösliche Natriumbenzoat in Wasser gelöst und in Kombination mit Citronensäure verwendet. Benzoesäure kann allerdings von Kindern unter zwei Jahren aufgrund einer noch unreifen Enzymaktivität nicht vollständig abgebaut werden. Bei zu starker Kumulation kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems kommen.
APOTHEKE ADHOC Debatte