Dokumentation, Standardisierung & Co.

Patientensicherheit in der Rezeptur

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Berlin -

Nicht immer sind Apotheker:innen und PTA über die Flut an Dokumenten in der Apotheke erfreut. Geht allerdings doch einmal etwas schief, kann das allermeiste in kürzester Zeit nachgeschlagen werden. Die Dokumentations- und Standardisierungspflichten in der Apotheke tragen auch zu einer höheren Patientensicherheit bei. Besonders wichtig sind diese Punkte innerhalb der Rezeptur.

Jede Rezeptur muss auf Plausibilität geprüft werden. Ist die Verordnung plausibel, kann der/die PTA mit der Erstellung des Herstellungsprotokolls fortfahren, sofern es eine geprüfte Herstellvorschrift gibt. Bei den meisten patientenindividuellen Herstellungen ähneln sich die einzelnen Schritte, sodass auf Standards zurückgegriffen werden kann. Diese können apothekenintern erstellt werden. Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) stellt Rezepturstandards bereit, aktuell gibt es 24 Rezepturstandards als Empfehlung. Hier geht es auch um den Arbeitsschutz.

Die Standarisierung von Herstellungen sichert die Qualität. Durch eine gleichbleibende Prozessabfolge können Ergebnisse reproduziert werden. Auf die Arbeit in der Rezeptur übertragen bedeutet dies beispielsweise, dass unabhängig davon, welcher Rezeptar eine Creme zubereiten muss, der Patient/die Patientin ein immer gleiches Ergebnis erhält. In der Praxis hat sich das Notieren von Besonderheiten bei der Herstellung auf den Dokumenten der Plausibilitätskontrolle und des Herstellungsprotokolls als nützlich erwiesen. So können Fehler bei Folgeherstellungen vermieden werden.

Inprozesskontrollen für die Patientensicherheit

Wer mit einem Laborprogramm arbeitet, der wird während der Herstellung an die notwendigen Inprozesskontrollen erinnert. Diese Untersuchungen sind wichtig, nur wenn die Kontrollen bestanden werden, kann weitergearbeitet werden. Zwei besonders wichtige Inprozesskontrollen finden sich bei der Augentropfenherstellung. Nach der sterilen Abfüllung muss mit dem verwendeten Filter ein Bubble-Point-Test durchgeführt werden. Sind Blasen im Becherglas sichtbar, wurde der Test nicht bestanden und das Produkt ist zu verwerfen. Ebenfalls wichtig: die Messung des pH-Wertes. Bei einem falschen Wert kann es zu Augenreizungen oder dem beschleunigten Zerfall des Wirkstoffes kommen.

Unter dem Motto „Mach dich stark für Patientensicherheit – Sicher vom ersten Atemzug an“ macht der diesjährige Welttag der Patientensicherheit auf die Bedeutung dieser – vor allem bei Kindern – aufmerksam. Jeder Akteur im Gesundheitswesen kann zu einer gesteigerten Sicherheit beitragen. Das gilt auch für Apotheker:innen und PTA in der Rezeptur. Es sind vor allem pädiatrische Herstellungen, die angefordert werden. Je geringer die therapeutische Breite und die geforderte Dosierung, desto genauer muss gearbeitet werden. Inprozesskontrollen, Wägeprotokolle und das Vier-Augen-Prinzip sollten stets durchgeführt und angewendet werden, denn Fehler passieren – auch in der Apotheke.

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