Zusatzbezeichnung Homöopathie: Ärztin verklagt ihre Kammer APOTHEKE ADHOC, 03.11.2020 15:24 Uhr
Samira Mohamed sieht sich durch die Entscheidung ihrer Kammer geschädigt: Seit 2010 betreibt die gebürtige Berlinerin in Cottbus eine eigene Praxis als Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie. „Meine Schwangeren versuche ich zunächst ausschließlich mit Homöopathie zu behandeln, da ich hier die Nebenwirkungen der Schulmedizin nicht in Kauf nehmen möchte“, sagt sie. Aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung könne sie einschätzen, wie die bestmögliche Therapie aussieht. Viele Patientinnen kämen genau deshalb in Mohameds Praxis – sie würden dort sehr individuell betreut werden.
Doch im Juni entschied sich die Delegiertenversammlung der Brandenburger Ärztekammer sich gegen die Weiterbildung Homöopathie. „Meine Kompetenz und meine Erfahrung werden diskreditiert, indem es diese Zusatzbezeichnung nicht mehr gibt. Das Zeichen ist, dass Homöopathie nur noch von Heilpraktikern praktiziert wird“, klagt sie. „Eine Zusatzausbildung zu haben, deren offizielle Anerkennung abgesprochen wird, wird als unwichtig, als unärztlich abgetan. Damit werden die Vielfalt der therapeutischen Möglichkeiten und auch die freie Wahl der Patienten nicht mehr möglich sein.“
Sie verweist darauf, dass sich die Brandenburger Kammer mit ihrer Entscheidung gegen die Empfehlung des deutschen Ärztetages gestellt habe. Der hatte im Frühjahr 2018 in Erfurt bei der Verabschiedung der neuen Musterweiterbildungsordnung ausdrücklich die Homöopathie als Teil der ärztlichen Weiterbildung berücksichtigt.
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