Kostenerstattung

Vom Herstellerrabatt zum Kassenabschlag?

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Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will nicht nur die private Krankenversicherung (PKV) stärken, sondern deren Prinzip der Vorkasse auch für GKV-Versicherte attraktiver machen. Das könnte mehr Selbstzahler für die Apotheken bedeuten, aber auch zusätzlichen Aufwand oder sogar eine Mehrbelastung. Denn ein gleichberechtigtes Nebeneinander der verschiedenen Versicherungskonzepte (GKV-Sachleistung, GKV-Kostenerstattung, PKV) brächte in der Konsequenz neue Einschnitte für die Leistungserbringer mit sich. Was jetzt mit dem Herstellerrabatt beginnt, könnte mit dem Kassenabschlag enden.

Den ersten Schritt macht Rösler in die entgegengesetzte Richtung: Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) will der Minister zwar den Herstellerrabatt über den Kreis der GKV-Sachleistung hinaus ausweiten. Doch nach den derzeitigen Plänen sollen nicht die Selbstzahler in PKV und GKV den Abschlag erhalten, sondern die PKV-Unternehmen und die Träger der Beihilfe.

Damit bleibt für die Selbstzahler in der GKV - niemand weiß so recht, wie viele das sind - alles beim Alten: Heute bezahlen Kassenpatienten, die sich für die Kostenerstattung entschieden haben, in der Apotheke zunächst den vollen Medikamentenpreis. Anschließend reichen sie Rezept und Rechnung bei der Kasse ein, die ihnen den Preis - bei Rabattarzneimitteln ausgehend von dem ausgehandelten Preis - abzüglich Herstellerrabatt, Kassenabschlag, gesetzlicher Zuzahlung und einem kassenabhängigen Betrag für Verwaltung und fehlende Wirtschaftlickeitsprüfung erstattet. Hier kommen also die Patienten für die Rabatte der Hersteller und Apotheken auf.

Wollen die Koalitionsfraktionen aber an ihrer Maxime („Bei einem verordneten Arzneimittel kann es keine Leistungsdifferenzierung nach dem Versichertenstatus geben.“) festhalten und die Kostenerstattung attraktiver machen, dürften Selbstzahler eigentlich nicht länger benachteiligt werden.


Wie in einer alternativen Formulierungshilfe zur Ausweitung des Herstellerrabatts vom BMG vorgeschlagen, müssten daher alle „Personen, die das Arzneimittel nicht als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse im Wege der Sachleistung erhalten, Anspruch auf Gewährung der Abschläge gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer“ eingeräumt bekommen.

Auf diese Weise kämen die Apotheken wieder als Inkassostelle ins Spiel; ein entsprechender Vorschlag von ABDA, PKV und GKV liegt, inklusive Vergütungsklausel, auf dem Tisch.

Noch machen vor allem die Pharmafirmen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweitung des Herstellerrabatts geltend: Ein solcher Eingriff in die Unternehmensfreiheit ließe sich mit dem Solidarprinzip der GKV und damit im Sozialrecht begründen, nicht aber in der Privatwirtschaft der PKV und damit im Zivilrecht.

Für die Apotheken könnten sich aber ähnliche Fragen stellen. Sollte die Regierung den GKV-Selbstzahlern doch noch den Herstellerrabatt zugestehen, um sie den Versicherten aus der Sachleistung und auch den PKV-Patienten gleichzustellen, werden sie vermutlich in der Konsequenz auch den Apothekenabschlag nicht länger aus der eigenen Tasche zahlen wollen. Und dann dürfte schnell auch die PKV wieder anklopfen, die den Kassenabschlag ja ohnehin als „skontoähnlichen Ausgleich für die prompte Zahlung“ sieht.

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