Keine Kontrollmöglichkeiten bei Versendern

Versandhandel im Hochsommer: Laumann bleibt Antworten schuldig

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Berlin -

Hohe Temperaturen können Auswirkungen auf die Wirkung von Arzneimitteln haben. Trotzdem schicken ausländische Versender Arzneimittel auch bei Rekordtemperaturen von weit über 30 Grad in Paketen quer durch die Republik. Wie also können die Behörden sicherstellen, dass Arzneimittel ausreichend gekühlt an Patientinnen und Patienten geliefert werden? Das wollte die NRW-Landtagsabgeordnete Susanne Schneider (FDP) von der Landesregierung wissen. Doch diese zieht sich weitestgehend aus der Verantwortung. 

„Während der Sommerhitze wird es in einem Paketwagen schnell mal über 40 Grad. Das belastet nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Arzneimittel, die über den Versandhandel im Ausland bestellt wurden“, betont Schneider. Ohne sachgerechte Lagerung und Kühlung könnten die meisten Medikamente ab 25 Grad an Qualität und Wirkung verlieren. Besonders tückisch dabei sei, dass Hitzeschäden bei den meisten Arzneimitteln äußerlich nicht erkennbar seien.

„Zu meiner Kleinen Anfrage, die diese Problematik aufgegriffen hat, ist der Landesregierung aber nicht viel eingefallen. Zahlen lägen ihr nicht vor. Bei der Überprüfung im Ausland seien ihr die Hände gebunden“, kritisiert die FDP-Politikerin scharf.

Landesregierung: Kreise sind zuständig

„Die Zuständigkeit für die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen liegt gemäß § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen bei den Kreisen und kreisfreien Städten“, stellte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in seiner Antwort klar. Aufsichtsbehörde sei das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen und oberste Aufsichtsbehörde das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium.

Zu hoher Aufwand

Auf die Frage, wie viele Verstöße es in den vergangenen drei Jahren gegen die sachgerechte Lagerung von Arzneimitteln in NRW gab, antwortet Laumann gar nicht. Die Auswertung der Daten sei „mit zumutbarem Aufwand innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen verfügbaren Zeit nicht zu leisten“.

Nur Einzelfälle

Schneider wollte auch wissen, welche Erfahrungen in den vergangenen drei Jahren mit der Überprüfung gemacht worden sind.

Die Aufsichtsbehörden ließen sich regelmäßig im Rahmen der Dienstbesprechungen zu Auffälligkeiten und Tendenzen berichten, heißt es in der Antwort. „Demnach gab es außerhalb von Einzelfällen keine Besonderheiten oder hervorzuhebende Auffälligkeiten. Daraus folgt, dass die Apotheken in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich rechtskonform arbeiten und Auffälligkeiten auf Einzelfälle beschränkt bleiben“, erklärt Laumann.

Keine Informationen zu Versendern

Dabei wollte die FDP-Politikerin es aber nicht belassen und fragte die Landesregierung explizit nach den Verstößen im Versandhandel gegen die Vorgaben für kühlpflichtige und kühlkettenpflichtige Arzneimittel.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln sei in Deutschland an den Betrieb einer öffentlichen Apotheke geknüpft und werde im Rahmen der Apothekenüberwachung betrachtet, heißt es in der Antwort. Nach Kenntnisstand der Behörde würden die Temperaturvorgaben für kühlkettenpflichtige Arzneimittel durch nordrhein-westfälische Apotheken „grundsätzlich eingehalten“.

Medikamente, die Patientinnen und Patienten in NRW über ausländischen Versendern beziehen, sind hier allerdings nicht abgedeckt: „Der ausländische Versandhandel unterliegt dagegen ausschließlich der Überwachung durch den Staat, in dem die Apotheke ihren Sitz hat. Weitergehende Informationen dazu liegen der Landesregierung nicht vor.“

Informationen für Patienten

„Apotheken sind bundesrechtlich im Rahmen der ihnen obliegenden Informations- und Beratungspflicht dazu verpflichtet, bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientinnen und Patienten auch über die Aufbewahrung des abgegebenen Arzneimittels individuell zu informieren“, erklärt Laumann. Darüber hinaus erfolge die Information zur sachgerechten Aufbewahrung von Arzneimitteln über zahlreiche öffentlich verfügbare Angebote, beispielsweise auch durch das Bundesgesundheitsministerium. „Ein redundanter Hinweis für Nordrhein-Westfalen ist daher entbehrlich.“

Beste Therapie: Gutes Apothekennetz

Zuletzt wollte Schneider wissen, was das Land NRW konkret tue, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. „Ein flächendeckendes Apothekennetz, wie es derzeit in Nordrhein-Westfalen existiert, ist die beste Struktur, um eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten“, erklärt der Minister.

Im Rahmen der Apothekenreform habe die Landesregierung daher auch den Schwerpunkt auf den Erhalt der inhabergeführten Apotheke gelegt, die Garant für die derzeitige Apothekenstruktur sei. „Die Vorschläge der Bundesregierung wurden auch auf Initiative der Landesregierung weiterentwickelt und so ein Ergebnis erreicht, dass die inhabergeführte Apotheke zukunftsfest macht.“

Zudem sei der im Land etablierte Vollzug des Apothekenrechts weiterentwickelt worden. So sei bereits Anfang 2026 im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der arzneimittel-, apotheken- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften durch die Kreise und kreisfreien Städte ein Qualitätsmanagementsystem etabliert worden, welches den Apothekenvollzug, der die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung durch die Apotheke sicherstellt, noch weiter harmonisiere und damit verbessere.

Lieferengpässe

Eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung umfasse zudem nicht nur Fragen des Vollzugs, sondern beinhalte auch die Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dem Markt. „In Hinblick auf die zunehmend vernetzten globalen Handelswege und die geopolitische Lage hat die Landesregierung den Pharmadialog NRW initiiert. Im Rahmen des Dialogs wurde erarbeitet, wie die Resilienz der Arzneimittelversorgung durch ein Zusammenspiel von Maßnahmen auf europäischer, Bundes- und Landesebene verbessert werden kann“, heißt es in der Antwort. Konkrete Umsetzungsschritte nennt Laumann hier allerdings nicht.

Faire Wettbewerbsbedingungen für Apotheken

„Für eine gute Versorgung der Menschen in unserem Land mit Arzneimitteln brauchen wir starke Apotheken. Diese benötigen aber auch entsprechende Voraussetzungen, unter denen sie wirtschaftlich arbeiten können“, betont Schneider.

Dazu gehörten insbesondere faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Versandhandel. „Während Apotheken die Einhaltung von Kühlketten nachweisen müssen, spart sich der Versandhandel vielfach den mit hohen Kosten verbundenen gekühlten Versand. Dieser ungleiche Wettbewerb gefährdet nicht nur unsere Apotheken, sondern auch Patientinnen und Patienten.“

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